Gutes Benehmen im Internet? Ja, sonst drohen Klagen!

Was sich in sozialen Netzwerken abspielt, ist zum Teil abenteuerlich. Die Menschen machen ihrem Ärger und Frust Luft, sie schimpfen, sie fluchen, sie beleidigen, sie benehmen sich oftmals so, wie sie es im "realen" Leben nie tun würden. Warum? Aus der Deckung schießt es sich eben leicht, man kennt auch sein Gegenüber meist nicht persönlich. Lange Zeit verbreitete sich die Meinung, das Internet wäre ein rechtsfreier Raum, jeder könne sagen, was er wolle, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Doch das ist ein Irrglaube.

Ich habe für verschiedene Mandanten eine Vielzahl von Prozessen wegen Rufschädigung und Kreditschädigung geführt und kann nur empfehlen, auch im Internet einen angemessenen Ton einzuhalten. Unsachliche Beleidigungen und Verunglimpfungen können zu Klagen auf Unterlassung, Widerruf, Veröffentlichung und auch Schadenersatz führen. Werturteile, die auf einen wahren Tatsachenkern zurückgeführt werden können, sind aber im Lichte der freien Meinungsäußerungen zulässig, auch wenn sie provokant vorgebracht werden. So kann man zum Beispiel einen Politiker, der mehr oder weniger ständig rechtsextreme Äußerungen von sich gibt, als „Kellernazi“ bezeichnen, ohne Klagen befürchten zu müssen. Die Grenze zwischen erlaubten und rechtswidrigen Meinungsäußerungen sind allerdings fließend. Wenn gegen strafrechtliche Bestimmungen wie Verhetzung (zB antisemitische und rassistische Äußerungen) oder gar gegen das Verbotsgesetz verstoßen wird, drohen Freiheitsstrafen. Meines Erachtens völlig zu Recht, denn Österreich hat bedingt durch die Teilnahme vieler Österreicher an Verbrechen des Nationalsozialismus eine besondere Verantwortung zu tragen. Das rechtfertigt meines Erachtens auch Sondergesetze wie das Verbotsgesetz, in dem unter anderem Verharmlosungen des Nationalsozialismus mit Strafen bedroht werden.

Um auf Internetplattformen erst genommen zu werden, kann ich nur raten, mit Klarnamen zu bloggen oder zu posten und sich nicht hinter Pseudonymen zu verstecken. Bei rechtswidrigen Inhalten ist jeder Portalbetreiber verpflichtet, die vorhandenen Daten wie Emailadresse etc bekannt zu geben, um dem Verletzten die Möglichkeit zu geben, sich zu Wehr zu setzen. Bei Verstößen gegen das Strafrecht sind darüber hinaus alle Nutzerdaten wie IP-Adresse und dergleichen offen zu legen.

Ich berate ab sofort die Meinungsplattform fischundfleisch (FuF), worauf ich mich schon freue. Die Plattform hat tolles Potenzial. Leider hatte auch FuF schon mehrfach mit Bloggern und Postern zu kämpfen, die nicht bereit sind, sich an die Spielregeln zu halten. Auch hier gebe ich den Betreibern den Rat, entschieden durchzugreifen. Zwar haftet die Plattform als Hostprovider nicht für die Kommentare und Blogbeiträge der Nutzer, aber sie muss diese im Fall von Verstößen unverzüglich offline nehmen, wenn sie von der Rechtswidrigkeit Kenntnis erlangt.

Warum ist es überhaupt wichtig, gegen beleidigende Postings vorzugehen? Weil es im Leben immer um gegenseitigen Respekt gehen sollte und um Menschenwürde, unabhängig davon, woher man kommt und woran man glaubt. Auch wenn Menschen an Außerirdische glauben, Esoteriker sind etc – auch sie haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern, solange gesetzlich zulässig.

Mein Resümee: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Hier gelten wie im realen Leben Gesetze und verletzte Nutzer machen von diesem Recht immer stärker Gebrauch.

In meinem nächsten Blogpost möchte ich über die neue Rolle Sozialer Medien sprechen sowie über die Rechte für Nutzer. Wünschen wir diesem Startup alles Gute, freuen wir uns, dass er aus Österreich kommt und auch bereits im deutschsprachigen Ausland große Beachtung findet.

Liebe Grüße,

Michael Krüger

Rechtsanwalt

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