Eine kurze Botschaft zum Urteil des VfGH: Der VfGH ist im Gegensatz zur Gerichtsbarkeit in Zivilrechtssachen und in Strafsachen ein Gericht, das sich personell nicht durch Personalsenate der Richter erneuert, wenn ein Richter ausscheidet, sondern durch ausschließlich politische Bestellungsvorgänge (Nationalrat, Bundesrat, Bundesregierung). Als Rechtsanwalt, der seit Jahren in Beschwerdeverfahren beim VfGH involviert ist und dort auch schon Gesetze zu Fall gebracht hat (zB Regionalradiogesetz), bin ich nicht zuletzt auch wegen der zuletzt ergangenen Entscheidung in Sachen Wahlanfechtung stolz, sagen zu können, dass alle 14 Richter (wobei der Vorsitzende nur bei Stimmengleichheit mitstimmt) trotz der politischen Bestellungsvorgänge kraft ihrer Persönlichkeiten, völlig frei von den Interessen jener entscheiden, denen sie diese hohe Funktionen zu verdanken haben. Ich bin stolz, in einem Rechtsstaat mit einem VfGH zu leben, der derart unabhäng nach den Prinzipien unserer Bundesverfassung agiert und judiziert.