DAS KOPFTUCH - EIN FALL FÜR DEN EuGH

pixabay, Symbolfoto

Unter dem Motto: Neues aus Absurdistan....

Vorweg, ich hab ja nix gegen Religionsfreiheit. Nur bin ich halt der Meinung. es sollte im privaten Bereich/Kirche/Moschee stattfinden und keine Vereinnahmung des öffentlichen Raumes und stets neue Forderungen mit sich bringen. Es geht mir schlichtweg auf den Sack. Punkt.

Und eigentlich gibt es nur eine „Religion“ die es so handhabt. Der Islam. Ja, schon klar, "es gibt ihn ja gar nicht, DEN Islam". [sic]

Jahrelang arbeitete eine junge Muslima in einem Drogeriemarkt ohne Kopftuch. Sie wurde schwanger und als sie aus der Elternzeit zurückkehrte, trug sie das Haar bedeckt und erklärte, nun auch bei der Arbeit Kopftuch tragen zu wollen. Ihr Arbeitgeber, eine bekannte Drogeriekette, war damit nicht einverstanden. Zunächst arrangierte man sich, indem die Frau einen Job ohne Kundenkontakt annahm. Doch dann erklärte sie, weiterhin im Verkauf arbeiten zu wollen. Als der Arbeitgeber ihr das verweigerte, blieb sie zuhause. Vor Gericht macht sie jetzt ihr Gehalt geltend. Die Klägerin erschien am Mittwoch vor dem Bundesarbeitsgericht mit seidenem Kopftuch. "Ein Kopftuch und die dahinterstehende Religion kann nicht einfach an der Garderobe abgegeben werden, auch nicht im Betrieb", sagte ihr Anwalt in der Verhandlung. Die Klägerin bekam in weiterer Folge vom Arbeitsgericht Recht, und sie hätte demnach weiterbeschäftigt werden müssen. Das Gehalt, welches ihr dabei entging, müsse im Nachhinein ausbezahlt werden. Der Arbeitgeber ging in Berufung wobei nun die höchsten deutschen Arbeitsrichter beschlossen, diesen Fall dem Bundesarbeitsgericht des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen.

Damit wird der Fall aus Bayern zum Präzedenzfall dafür, ob Unternehmen im Interesse der Neutralität gegenüber Kunden in Grundrechte von Arbeitnehmern eingreifen können. Zugespitzt könnte man sagen, stehe unternehmerische Freiheit gegen Religionsfreiheit, sagte die Vorsitzende Richterin. Konkret gehe es um die Frage, ob private Arbeitgeber ihren Angestellten per Anweisung untersagen können, ihre politischen Überzeugungen oder religiösen Anschauungen durch großflächige Symbole gegenüber Kunden deutlich zu machen.

Diese Causa sollte uns allen zu denken geben und das Urteil könnte wegweisend -zumindest für Deutschland - sein. Sollte der Arbeitgeber diesen Fall verlieren, haben vermutlich auch Muslima ohne Kopftuch in Zukunft deutlich schlechtere Jobchancen. Wer geht denn als Unternehmer noch das Risiko ein, dass sie plötzlich religiös wird und Forderungen diesbezüglich stellt ? Es ist unbestritten, dass es bereits massive Probeme in der Gastronomie und Pflege gibt, und das sind nur zwei Wirtschaftsbereiche wo es schon länger kracht.

Es gibt eben in der Arbeitswelt gewisse Vorschriften an die man sich halten muss. Ich durfte auch nicht mit einer Dornenkrone am Schädel oder mit „Jesus Christ“ am Hirn tätowiert zur Arbeit. Wie schaut`s da aus mit der Religionsfreiheit ? Nur beim Kopftuch, DA darf man natürlich nichts sagen.

Absurd…..

Quelle: https://mobil.derstandard.at/2000097283040/Muellers-Kopftuchverbot-wird-Fall-fuer-das-Hoechstgericht?fbclid=IwAR1zmV6q23JG7sHbzefs_NaJMPWaI_FbMO4_AIKw3Sj_Bizy24-oHFFd_Hw

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