ZIVILCOURAGE, DAVONLAUFEN ODER DOCH ZUR WEHR SETZEN....?

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Was sind wir doch für eine verweichlichte Gesellschaft geworden. Kommentare wie "ich würde mich wehren" wird für manche schon zum Aufruf der Gewalt und sie fühlen sich dadurch genötigt bzw verpflichtet, die §§ 282/283 StGB (Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen/ Verhetzung) oä zu bemühen. Sicher in vielen Fällen gerechtfertigt und auch notwendig, aber hier auf FuF mehr als lächerlich. Dadurch und genau so wird zB die Zivilcourage oder auch die Notwehr/Nothilfe in vielen Fällen von den - vorwiegend - Linken, ad absurdum geführt.

Vermutlich hat jeder von uns schon einmal den Auspruch „da würde ich“ oder „da hätte ich“ getätigt. Würden sie wirklich, oder sagt sich das einfach so leicht? Wie würden Sie bei der Fragestellung, - „3 Männer misshandeln eine Frau, würden sie helfen?“ antworten. Ich bin mir relativ sicher, dass der Großteil der Befragten, wenn nicht sogar alle, „ich würde helfen“ angeben.

Leider ist es - und das hat mir die Praxis immer wieder bestätigt - so, dass viele in einer derartigen Situation zur gefährlichen Selbstüberschätzung neigen und der Schuss nach hinten losgeht. Deshalb gilt: Kritische Situationen oder Notlagen richtig einschätzen lernen, sowie im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten gezielt handeln – und zwar immer unter der Prämisse, ohne sich selbst unnötig in Gefahr zu bringen. Theorie und Praxis sind immer zwei paar Schuhe. Zivilcourage ja, Heldenmut nein !

Umso befremdlicher sind für mich so manche Kommentare in der Causa der 21-jährigen Schweizerin, welche einen Afghanen nach einer sexuellen Belästigung - vermutlich reflexartig - das Nasenbein gebrochen hat. Dieser Vorfall polarisierte und einige hier waren der Ansicht, das Opfer habe falsch gehandelt. Ein User war sogar der Ansicht, die "Begrapschte" wäre verpflichtet gewesen wegzulaufen, um eine weitere Eskalation zu vermeiden. Hallo ??????? Natürlich, strafrechtlich gesehen handelte es sich dabei um eine „Schwere Körperverletzung“ iS des §§ 84 StGB. Das ist Fakt und wird auch der StA angezeigt. Ob nun diesbezüglich eine Notwehr, Notwehrüberschreitung, Putativnotwehr oä zum Tragen kommt, wird vor Gericht entschieden werden. Darüber würde ich mir - als in diesem Fall Außenstehender, kein Urteil erlauben wollen.

Aber manche hier sind ja der Ansicht bei „begrapschen“ handelt es sich um „Mimimi“ und man dürfe keinesfalls Gewalt anwenden, um diesen Angriff abzuwehren, da diese in keinem Verhältnis dazu steht. - Selbstverständlich muss sie im Verhältnis dazu stehen, aber keinesfalls ?

Und eines muss man sich jedoch gerade in dieser Causa klar vor Augen führen. Wäre dieser (vermutlich reflexartige) Schlag nicht so effektiv gewesen und der „Grapscher“ wäre dadurch nicht ausgeknockt worden, wer weiß was mit der Frau dann passiert wäre ? Ein Afghane, geschlagen durch eine Frau, und in seiner „Ehre“ gekränkt ?

Na, mehr brauchst nicht.

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lie.bell

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