…ist der Titel des Beitrags für die „Neue Debatte“ von Gerhard Mersmann.
Das musste ich jetzt teilen:
Die Bundesaußenministerin hat bei ihrem Besuch in Den Haag in aller Güte demonstriert, was es heißt, aus dem Völkerrecht zu kommen. In einer Grundsatzrede führte sie aus, dass es leider nicht möglich sei, Präsident Wladimir Putin vor dem Internationalen Gerichtshof wegen seiner Kriegsverbrechen ebendort anzuklagen, weil das nur bei Mitgliedern der Staaten möglich sei, die denselben anerkannt hätten. Russland gehöre leider nicht dazu.
Dass dasselbe aus deren Sicht und aus gutem Grund auch für die USA gilt, vergaß sie dabei zu erwähnen. Aufgrund dessen empfahl sie einen Sondergerichtshof, der sich juristisch aus dem ukrainischen Recht ableite, jedoch in einem anderen Land residiere. Und selbstverständlich auch von anderen finanziert werde. Dort könne Putin vor Gericht gestellt und verurteilt werden.
Wem bis jetzt noch nicht schwindlig geworden ist, der sollte sich grundsätzlich nicht mit Rechtsangelegenheiten befassen, weil das wirklich nicht das Metier ist, in dem er sich bewegt. Und denen, die verunsichert sind, mögen einige Hinweise gereichen.
Erstens: Wenn eine Kriegspartei über eine andere obsiegt und die Bezwungenen exklusiv nach dem eigenen Recht verurteilt, ist das Siegerjustiz und hat mit internationalem Recht nichts zu tun. Selbst die Nürnberger Prozesse, die die Siegermächte nach dem Zweiten Weltkrieg führten, wurden weder nach amerikanischem noch nach französischem oder britischem Recht, sondern unter Bezugnahme auf internationales Recht vollzogen. Zumindest sollte es Mitarbeiter im Auswärtigen Amt geben, die von diesem Umstand gehört haben.
Zweitens: Die Außenministerin hängt nach wie vor der Illusion nach, die Ukraine könne Russland militärisch bezwingen. Damit steht sie zwar nicht allein, weil viele von dem laufenden Geschäftsmodell, das sich Krieg nennt, gewaltig profitieren, eine Illusion bleibt es dennoch.
Drittens: Es wird seitens der Vereinten Nationen keine Beauftragung eines Gerichtshofes geben, in dem Russland wegen Kriegsverbrechen vor Gericht gestellt werden wird. Vielleicht nicht wegen der dort zu beobachtenden Geschehnisse, sondern wegen der Prozess- wie Straffreiheit der USA in den letzten Jahrzehnten. Allein die Aktionen dieses Landes, jenseits von Völker- und Menschenrecht, haben zu keinerlei Sondergerichten geführt, obwohl es gute Gründe dafür gegeben hätte. Die Völkergemeinschaft ist nicht so vergesslich, wie sich das so manche Kolonialistenseele wünscht.
Was der Bundesaußenministerin mit diesem Vorschlag vorschwebt, ist neben der Befriedung der eigenen, nach jeglicher Eskalation lechzenden Klientel eine Art ukrainischer Volksgerichtshof, der das Völkerrecht in Gänze negiert und die Nürnberger Prozesse weit hinter sich lässt.
Der mit einkalkulierte Nebeneffekt, ist die Unmöglichkeit jeder Art von Gesprächen unter Beteiligung Deutschlands, die eine Beendigung des Konfliktes mit sich bringen könnten. Insofern erhärtet sich wiederholt die Vermutung, dass wir es in Deutschland mit einigen Mandatsträgern zu tun haben, die konsequent und ohne jeden Skrupel die Interessen anderer Länder, in diesem Falle die der USA vertreten und sich dabei um das Befinden des eigenen Landes herzlich wenig kümmern. Belege für diese Haltung wurden bereits geliefert, eine Steigerung ins Perverse jederzeit möglich, wie in diesem Falle dokumentiert.
Die überaus kluge Methode, eine Entwicklung vom Ende her denken zu wollen, nützt bei derartigen Erscheinungen nur zur Beschreibung einer Dystopie. Es wäre der Sieg eines Modells, das aus großer Einfalt, ausartender Impertinenz und einer faschistoiden Grundhaltung besteht. Das ist allerdings vom Völkerrecht genauso weit entfernt wie die Straße Magellans vom Abwasserkanal in Potsdam.
In diesem Sinne – Deutschland…