In der Anrainerpark-Falle

Diese Zeilen können 36 Euro sparen helfen. Vorausgesetzt, ihr seid in Wien auf dem Motorrad oder der Vespa unterwegs (beziehungsweise kennt jemanden, der das ist).

Der freiheitsliebende motorisierte Zweiradfahrer war ja bisher gewohnt, fast überall einen Parkplatz zu finden. Wichtig war, dass das Fahrzeug möglichst dort abgestellt ist, wo es kein anderes Auto umhauen kann und wo man niemanden behindert. Und so ein Platzerl war meist schnell entdeckt. Aber: Das war gestern! Weil mittlerweile hat Wien die Anrainerzonen deutlich ausgeweitet.

Man findet sie im 1., 2., 4., 6., 7. 8. und 9. Bezirk, siehe auch https://www.wien.gv.at/verkehr/parken/kurzparkzonen/anrainerparken: Und wenn man nun sein Zweirad (weil man denkt, Anwohner zu sein), vor seinem Haus in so einer Zone abstellt, muss man davon ausgehen, dass das teurer werden kann. Denn dafür werden 36 Euro je Erwischtwerden in Rechnung gestellt. Dafür ist es egal, wo man wohnt. Rechtlich ist das gedeckt (insofern ist ein Einspruch zwecklos): Weil in der Verordnung steht, dass alle in Anrainerzonen abgestellten Fahrzeuge ein Parkpickerl haben müssen. Nachdem das die Motorräder und Vespas aber nicht haben, heißt es zahlen. Oder von der Regelung wissen und irgendwo anders parken.

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Herbert Erregger

Herbert Erregger bewertete diesen Eintrag 14.12.2015 23:17:08

Veronika Fischer

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Silvia Jelincic

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Bernhard Siegl

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fischundfleisch

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Christoph Cecerle

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