Ist die Exekutive vor der nächsten Massenmigrationswelle verpulvert? Strategische Analyse vom 18. 03. 2020
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1. Angebliche „virologische Entwarnung“
Der deutsche Seuchen-Experte und Vorsitzende des Europarat-Unterausschusses für Gesundheit Dr. Wolfgang Wodarg erklärte am 13. 03. 2020 öffentlich, dass bei COVID-19 keine Pandemie/Epidemie vorliege. Die allgemeine Sterblichkeitsrate im Winter 2019/2020 liege deutlich unterhalb des Vorjahreswerts, wobei die Übersterblichkeitsrate durch Atemwegserkrankungen in Deutschland und Italien sogar relativ niedrig ausfalle. In sämtlichen EU-Ländern gebe es „keine vermehrten Atemwegserkrankungen“. Die relativ hohen Werte der positiven Corona-Testungen liege lediglich an deren einseitiger Vornahme in Spitälern, Arztpraxen udgl.(I.)
Folglich pflichtet Dr. Wodarg der deutschen Virologin Prof. Dr. Karin Mölling bei, dass „Corona kein schweres Killervirus“ sei. Das wahre Problem sei die Panikmache.(II.) Die Regierungen seien von übereifrigen Experten geblendet worden. Nun wage aber niemand, dem Kaiser zu sagen, dass er nackt ist. Für die Beachtung bzw. eingehende Prüfung dieser Expertise sprechen nicht nur die prima vista stringenten Darlegungen und hochrangigen Funktionen des Erstellers, sondern auch das Faktum, dass Dr. Wodrag bereits beim Ausbruch der „Schweinepest“ – rechtzeitig und korrekt – auf die Sinnlosigkeit der Impfungen von Menschen hingewiesen hatte.(III.)
2. Ableitung für die Sicherheitslage
Möglicherweise wird derzeit die Exekutive (Polizei, Heer) nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich völlig grundlos verpulvert, die Bevölkerung nutzlos in ihren Freiheiten eingeschränkt (und frustriert) sowie die Wirtschaft massiv geschädigt. Je länger dieser Ausnahmezustand anhält, desto wahrscheinlicher werden Einbrüche, Plünderungen, Gewaltkonflikte, Aufstände etc., wodurch die Exekutive noch intensiver mit der Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit beschäftigt wäre. Durch ein frühzeitiges Erlahmen der Exekutive stünden jedenfalls keine ausreichenden Kräfte für die Abwehr der bereits heranstehenden nächsten Massenmigrationswelle zur Verfügung.
Unabhängig davon wird das nachweislich verfassungswidrig aufgestellte und kaputtgesparte Bundesheer seine Aufgabe als strategische Reserve der Republik Österreich voraussichtlich nur in einem sehr geringen Umfang wahrnehmen können. Hinsichtlich des für Krisen-Szenarien erforderlichen Kräfteumfangs in Höhe von mindestens 14.600 Soldaten und der generell massiv zu erhöhenden Mobilmachungsstärke des Bundesheers weise ich auf meine dem Parlament und der Regierung bereits im Mai 2015 vorgelegte strategische Analyse hin. Darin wird auch der verfassungswidrige Zustand des Bundesheers dargestellt.(IV.)
Außerdem verweise ich auf mein beim Pressegespräch in Nickelsdorf am 10. 11. 2015 präsentiertes Migrations-Lösungskonzept, das zwar dem damaligen Bundeskanzler ausgehändigt, jedoch trotz Machbarkeit bisher nur äußerst dürftig umgesetzt wurde.(V.)
Das Erfordernis des dargelegten Kräfteumfangs wurde im Frühjahr 2018 seitens Oberst des Generalstabsdienstes Mag. Mag. Thomas Reiter gegenüber dem Verteidigungsminister bestätigt, jedoch abermals nicht berücksichtigt. Konsequenterweise häuften sich 2019 jene Pressemeldungen, denen zufolge der Bundespräsident, der Verteidigungsminister und der Generalstabschef auf die mangelnde Einsatzbereitschaft des Bundesheers hinwiesen. Folglich forderte der Präsident der Offiziersgesellschaft Brigadier Mag. Erich Cibulka beim Pressegespräch vom 20. 09. 2019 aufgrund des „gezielten jahrlangen Kaputtsparens“ das Tätigwerden eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses.(VI.)
3. Empfehlung
Hiermit wird die sofortige und gleichzeitige Einsetzung verschiedener parlamentarischer Untersuchungsausschüsse zur Beantwortung folgender Fragen dringend empfohlen:
1. Liegt tatsächlich eine Epidemie/Pandemie vor, die den Einsatz der Exekutive rechtfertigt?
2. Welche konkreten Maßnahmen erfordert die raschest mögliche Herstellung a. der aktuell anlassbezogenen Einsatzbereitschaft und b. des verfassungskonformen Zustands des Bundesheers?
3. In welcher Höhe lassen sich hierfür (2.) die gemäß § 2 COVID-19-FondsG vorgesehenen 4 Milliarden Euro zumindest teilweise umwidmen?
Diese strategische Analyse darf und soll im Volltext möglichst weit verbreitet werden!
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Monika Donner
Quellen:
III. Wie Fn2 sowie https://youtu.be/p_AyuhbnPOI und https://youtu.be/WhJB8xjaSrw
IV. Monika Donner, God bless you, Putin! (Amra, 2015), S. 63f. sowie Fn 6 sowie http://www.monithor.at/buecher/god-bless-you-putin/
V. www.monithor.at/massenmigration/
VI. „O-Ton“ vom 20. 09. 2019: www.o-ton.at/content/6591?view=content