AfD-Verbot? - Es könnte schnell gehen.

Auf jeden Fall gibts am Montag eine entscheidende Weichenstellung. Dann herrscht mehr Rechtsklarheit.

Oberverwaltungsgericht in Münster könnte Antrag auf Verbot der AfD schneller ermöglichen, als gedacht! ** Sekt kaltstellen ***

URTEIL ÜBER EINSTUFUNG DER GESAMTEN AFD ALS VERDACHTSFALL SCHON AM NÄCHSTEN MONTAG!

Das Oberverwaltungsgericht in Münster wird völlig unerwartet am kommenden Montag - also weit vor der Europa-Wahl - ein Urteil im Berufungsverfahren zwischen der rechtsradikalen, rechtsterroristischen und hochverräterischen AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz verkünden.

Die äußerst gefährliche AfD wehrt sich gegen die Einstufung der gesamten Partei als extremistischen Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz, die vom Verwaltungsgericht Köln in erster Instanz bestätigt wurde.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die Bundespartei der AfD im Jahr 2021 als "extremistischen Verdachtsfall" ein, eine Entscheidung, die vom Verwaltungsgericht Köln im März 2022 als rechtmäßig bestätigt wurde. Die AfD ist in Berufung gegangen, und nun liegt die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster. Die Möglichkeit einer Hochstufung der AfD in die Kategorie "gesichert extremistische Bestrebung" wird derzeit ebenfalls vom Bundesamt für Verfassungsschutz geprüft, ist jedoch nicht Gegenstand des aktuellen Gerichtsverfahrens.

Das Gericht stützt seine Entscheidung unter anderem auf Aktivitäten und Aussagen des mittlerweile aufgelösten "Flügels" innerhalb der AfD, dessen Protagonisten laut Gericht weiterhin maßgeblichen Einfluss innerhalb der Partei ausübten. Ein zentrales Prüfungskriterium ist die Zurechenbarkeit extremistischer Äußerungen der Partei. Beide Seiten haben umfangreiche Schriftsätze ausgetauscht, wobei das Bundesamt für Verfassungsschutz zusätzliche mögliche Belege vorgelegt hat, während die AfD die Einstufung als rechtswidrig und einen Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien geltend macht.

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist eine Revision am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich, wo das Urteil auf rechtliche Fehler hin überprüft würde. Daher ist es wahrscheinlich, dass der Fall auch nach dem anstehenden Urteil noch nicht abgeschlossen ist. Die Beobachtung gewählter Abgeordneter erfordert besonders hohe Anforderungen, da sie sich auf das freie Mandat berufen können, jedoch bedeutet eine Einstufung als Verdachtsfall nicht automatisch ein Parteiverbot oder Einschränkungen bei der Teilnahme an Wahlen. Allerdings wollen nach der endgültigen Bestätigung des Urteils durch das Bundesverfassungsgericht – was nach wenigen Tagen der Verkündigung durch das Oberverwaltungsgericht Münster kommen wird – viele demokratische Bundestagsabgeordnete einen bereits vorliegenden Antrag in den Bundestag einbringen und unterstützen!

Dieser Antrag auf Verbot der AfD wird - und da lege wir uns von „Deutschland gegen NAZIS“ ganz weit aus dem Fenster - dann noch vor der Europawahl kommen! Wir harren den Dingen die da kommen und wissen jetzt schon, dass es bald etwas für den demokratischen Rechtsstaat und für uns Demokratinnen und Demokraten zu feiern gibt! Das Gute gewinnt nun mal immer!

"Deutschland gegen NAZIS"

Quellen: OVG Münster, BVerfG, dpa, n-tv, DgN - Interna

Felix Mittermeier/pixabay https://pixabay.com/de/photos/bundestag-deutsche-fahne-reichstag-2463236/

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