- Das Oberverwaltungsgericht in Münster weist die Brufungsklage der AfD gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ab.

- Der Verfassungsschutz darf die Partei weiterhin mit nachrichtdienstlichen Mitteln beobachten

- Die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall erfolgte zu recht.

- Das Urteil der Vorinstanz wurde bestätigt

- Die Einstufung darf öffentlich gemacht werden.

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Die Beobachung einer Partei hat besonders hohe Hürden. Es müssen "hinreichend verdichtete Umstände" vorliegen, die darauf hinweisen, dass eine Gruppierung möglicherweise Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung verfolge. Das sah der Senat im Fall der Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall gegeben.

Potsdam lässt grüßen

Es gebe nach Überzeugung des Senats den begründeten Verdacht, "dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen", hieß es in der Begründung. Das sei laut Grundgesetz eine "unzulässige Diskriminierung".

Der "Flügel" ist gesichert rechtsextrem

Die Richter sahen auch ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Dem schloss sich das OVG jetzt an. Der "Flügel" ist mittlerweile zwar offiziell aufgelöst. Faktisch dominiert diese Gruppierung die Partei.

Die "Jungen Alternativen" sind auch gesichtert rechtsextrem.

Die Einstufung erfolgte zu Recht, wurde heute auch bestätigt.

Die Gesamtpartei demnächst auch "gesichert rechtsextrem"?

Diese Entscheidung, sollte sie so fallen, wird aufgrund gesicherter Erkenntnisse erfolgen und wird natürlich gerichtlich überprüfbar sein.

Reaktionen:

Nancy Faeser lobte das Urteil. Es zeige, dass Deutschland "eine wehrhafte Demokratie" sei. "Unser Rechtsstaat hat Instrumente, die unsere Demokratie vor Bedrohungen von innen schützen. Genau diese Instrumente werden auch eingesetzt – und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden."

Achim Post, Vorsitzender der SPD in NRW, teilte mit: "Das heutige Urteil des OVG Münster ist folgerichtig und zugleich wenig überraschend. Die Verstrickungen und die gewollte Nähe der AfD zum Rechtsextremismus sind strukturell, davon zeugen auch die zuletzt veröffentlichten Recherchen über die mehr als 100 rechtsextremen Mitarbeiter in den Reihen der AfD-Bundestagsfraktion."

Im Lichte des Urteils müssten jetzt alle weiteren rechtsstaatlichen Instrumente ernsthaft diskutiert und geprüft werden, "um unsere Demokratie und unser freiheitliches Zusammenleben vor der AfD zu schützen. Hierzu zählt auch die Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren."

Folgen:

- mögliches Verbotsverfahren

- Staatsdiener, sowohl Beamte wie auch Angestellte können nicht Mitglied in extremistischen Organisationen sein.

- Der Staat muss keine extemistischen Organisationen und Parteien finanzieren (s. NPD).

Die Verfassungschutzbehörden haben für diese Entscheidung bereits Tausende von Akten vorgelegt. Die Ereignisse rund um den Potsdamer Deportationsgipfel haben diese rechtsextremistische Tendezen nur bestätigt. Notwendig wären sie wohl nicht gewesen. Dass die AfD ausgerechnet Krah vorgeschickt hat, ist eine Situationskomik, wo doch Krahs Buch alleine schon, den Rechtsextremismus belegt.

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Hirznbruzzler

Hirznbruzzler bewertete diesen Eintrag 14.05.2024 07:18:04

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