Die Demokratie hat das Recht und die Pflicht sich zu schützen.

Auszug aus der Urteilsbegründung: .....Anhaltspunkte für Diskriminierung und Demokratiefeindlichkeit "Gerichte entscheiden nicht politisch, mögen ihre Entscheidungen auch Auswirkungen auf die Politik haben", hieß es dazu bei der Urteilsverkündung. Das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) gibt dem BfV die Befugnis, eine Partei zu beobachten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Diese seien jedoch nicht grenzenlos, betonte der Senat. Der Verfassungsschutz müsse "hinreichend verdichtete Umstände" vorlegen können. "Die wehrhafte Demokratie ist kein zahnloser Tiger, aber - um im Bild zu bleiben - sie beißt nur im nötigsten Fall zu", so der Vorsitzende Richter des 5. Senats, Gerald Buck.

Die hinreichend verdichtetet Umstände liegen zuhauf vor. Dafür hat die AfD und ihre Mitglieder massenhaft gesorgt. Es sind deshalb keine Einzelnmeinungen mehr.

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