Und er ist doch einer von euch, Alice!

Die Analyse des Magdeburger Attentäters Taleb A. zeigt deutliche Anzeichen einer rechtsextremen Gesinnung, die in vielen Aspekten mit der Ideologie der AfD übereinstimmt, auch wenn er kein offizielles Parteimitglied war.

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Die Behauptung von Alice Weidel, "Das ist keiner von uns", erscheint aus Sicht des Verfassungsschutzes irreführend. Analysen zeigen, dass Taleb A.'s Radikalisierung einem Muster folgt, das häufig im Umfeld der AfD beobachtet wird. Seine Online-Aktivitäten und Äußerungen in sozialen Medien weisen eine klare Affinität zu rechtsextremen Ideologien auf, die auch in Teilen der AfD vertreten werden.

Besonders auffällig ist die Übereinstimmung seiner Ansichten mit denen des vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften AfD-Landesverbands Thüringen. Die dort beobachteten Tendenzen zur Delegitimierung des demokratischen Systems, die Verbreitung von Verschwörungstheorien und die Ablehnung der pluralistischen Gesellschaft finden sich auch in Taleb A.'s Äußerungen wieder.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die beobachtete Radikalisierungsspirale. Taleb A. zeigte eine zunehmende Radikalisierung im Internet, die schließlich in Gewalt mündete. Dieses Muster der Online-Radikalisierung mit anschließender realer Gewaltanwendung ist ein bekanntes Phänomen, das auch bei anderen rechtsextremen Gewalttätern beobachtet wurde.

Die ideologische Nähe zur AfD wird auch durch Taleb A.'s Sympathiebekundungen für die Partei in sozialen Medien deutlich. Er teilte und kommentierte AfD-Inhalte, was auf eine Identifikation mit deren Positionen schließen lässt. Diese Verhaltensweise ist typisch für Personen, die sich im Dunstkreis der Partei bewegen, ohne formelle Mitglieder zu sein.

Aus verfassungsschützerischer Sicht ist zu betonen, dass die Zugehörigkeit zu extremistischen Strömungen nicht allein durch eine offizielle Parteimitgliedschaft definiert wird. Vielmehr sind es die geteilten Ideologien, Narrative und Handlungsmuster, die eine Person als Teil einer extremistischen Bewegung kennzeichnen.

Die Radikalisierung von Taleb A. folgt einem Muster, das in rechtsextremen Kreisen, einschließlich Teilen der AfD, häufig beobachtet wird: Eine anfängliche Sympathie für populistische Positionen entwickelt sich zu einer zunehmenden Radikalisierung, die schließlich in der Befürwortung oder Anwendung von Gewalt gipfeln kann.

Es lässt sich sagen, dass Taleb A., obwohl kein offizielles AfD-Mitglied, in seinem Denken und Handeln durchaus als Teil jenes rechtsextremen Spektrums betrachtet werden kann, dem auch Teile der AfD zugeordnet werden. Seine Radikalisierung, seine ideologischen Überzeugungen und sein Handeln entsprechen Mustern, die in diesem Milieu regelmäßig beobachtet werden. Die Aussage "Das ist keiner von uns" verkennt diese tiefgreifenden ideologischen und verhaltensbezogenen Überschneidungen und versucht, eine klare Abgrenzung zu suggerieren, die aus Sicht des Verfassungsschutzes so nicht gegeben ist.

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