Balkonmöbel und Zubehör: Wer haftet bei Sturmschäden?

Das Wetter macht, was es will. An einem Tag herrscht wundervoller Sonnenschein und am nächsten Tag stürmt es wie verrückt. Nun kann es schnell passieren, dass Ihre Balkon- und Terrassenmöbeln der Willkür des Wetters zum Opfer fallen.

Von kleinen Rissen und Löchern im Material über abgebrochene Teile bis zur kompletten Zerstörung ist alles möglich. Das ist nicht nur sehr ärgerlich, sondern auch teuer. Doch wer haftet für die Unwetterschäden an Balkonmöbeln und Zubehör?

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Kein Schutz für Balkonmöbel

Noch nie haben die Deutschen so viel Geld für Gartenmöbel ausgegeben, wie heute. Schon lange sind die Zeiten von günstigen Campingmöbeln vorbei. Stattdessen stehen wahrliche Designerteile auf dem Balkon, die natürlich vom Unwetter beschädigt werden können. Ein guter Versicherungsschutz ist nun wichtig, denn die Schäden können sehr kostspielig sein. Leider haben Sie etwas Pech, wenn Sie sich alleine auf die Hausratversicherung verlassen. Die Hausratversicherung zahlt nicht, wenn es zu Schäden durch Unwetter gekommen ist. Das gilt sowohl für Gartenmöbel als auch Möbelstücke auf dem Balkon oder einer Terrasse. Das hat das Amtsgericht München, Az. 251 C 19971/06 festgelegt. Lediglich Markisen sowie Antennen sind bei der Hausratversicherung mitversichert. Anders sieht es bei Möbeln im Innenraum aus, denn diese sind bei Unwetter versichert. Aber nur, wenn Sie nicht für die Schäden verantwortlich sind. Zum Beispiel durch ein geöffnetes Fenster, das Sie vergessen haben.

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Gar kein Versicherungsschutz möglich?

Ganz so einfach ist es dann doch nicht, denn Balkonmöbel und Zubehör müssen nicht vollkommen unversichert auf dem Balkon stehen oder beim Anzeichen des kleinsten Unwetters nach innen geholt werden. Stattdessen ist es möglich eine sogenannte „Außenversicherung“ abzuschließen. Dieser Tarif wird von vielen Hausratversicherungen angeboten und stellt eine Zusatzleistung dar. Das bedeutet, Sie können bei Bedarf den Schutz Ihrer Balkonmöbel hinzubuchen, müssen dafür aber auch mehr bezahlen. Denken Sie aber nicht, dass nun alle Arten von Unwetter und Beschädigungen abgesichert sind. Auch die Außenversicherung verfügt über zahlreiche Einschränkungen, die Sie nicht unbeachtet lassen sollten.

Die Einschränkungen der Außenversicherung

Die wohl größte Einschränkung ist die Aufhebung des Diebstahlschutzes. Das bedeutet, es liegt kein Schutz gegen Diebstahl vor. Immerhin haben es Diebe sehr leicht. Meist müssen diese nur über Hecken oder Zäune steigen und können nun die wertvollen Möbelstücke entwenden. Da kein direkter Schutz der Balkonmöbel vorliegt, greift auch der Diebstahlschutz nicht. Anders sieht es aus, wenn Sie gezielte Maßnahmen zum Diebstahlschutz ergreifen. Zum Beispiel ketten Sie die Möbel in der Nacht aneinander und an einen festen Punkt am Haus. Auch das Unterstellen in abgeschlossenen Räumen bringt den Diebstahlschutz wieder mit ins Spiel. Bevor Sie diese Maßnahmen ergreifen, sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung in Kontakt setzen. Diese kann Ihnen genau sagen, ob die Sicherungsmaßnahme ausreichend ist, um einen Diebstahlschutz zu erhalten.

Eine weitere Einschränkung besteht im Hinblick auf das Sturmrisiko. Gerade Unwetter, wie Regen, Hagel und sogar Blitzschlag, fallen darunter. Für viele Versicherer sind es zu große Risiken, weshalb sie direkt aus der Außenversicherung ausgeklammert werden. Das ist natürlich sehr ärgerlich, wenn Sie sich genau diesen Unwetterschutz wünschen. Auch jetzt sollten Sie sich wieder mit der Versicherung an einen Tisch setzen und die Schutzmaßnahmen klären. Da nicht alle Versicherungen kulant mit Balkonmöbeln umgehen, ist manchmal ein Wechsel notwendig, damit Sie einen rundum guten Schutz erhalten. Am besten ist, wenn Sie vorher einen Vergleich der Versicherungen durchführen. Anhand verschiedener Eckdaten können Sie genau die Versicherung finden, welche auch Ihre Balkonmöbel richtig behandelt.

Ihre Möbel gegen Unwetterschäden schützen

Eine Versicherung gegen Unwetterschäden zu erhalten ist kein Kinderspiel. Den meisten Versicherungen ist es einfach zu riskant, weshalb diese Unwetterschäden komplett aus ihrem Versicherungsschutz streichen. Sollten Sie sich vorher informieren. Reicht der Versicherungsschutz nicht aus, sollten Sie andere Maßnahmen ergreifen, um Ihre Balkonmöbel zu schützen. Aber selbst, wenn Sie einen guten Versicherungsschutz besitzen, sollten Sie Ihre Möbel ausreichend schützen. Immerhin bleiben sie Ihnen somit lange erhalten und auch Langfinger haben keine Chance. Im besten Fall besitzen Sie einen Unterstellplatz. Zum Beispiel ein Gartenhüttchen oder die Garage. Hier können Sie die Gartenmöbel am Abend oder bei Unwetter unterstellen. Das schützt sie bestmöglich. Besitzen Sie keinen solchen Ort, gibt es andere Möglichkeiten. Im Handel gibt es spezielle Möbelfolien, die Sie einfach über Ihre Balkonmöbel legen. Sie können per Gummizug oder Gewicht untenherum befestigt werden. Zwar stehen die Möbel dann immer noch draußen, doch gerade Regen kann keinen Schaden mehr anrichten. Auch zur längeren Lagerung sind diese Produkte geeignet.

Für den nächsten Einkauf sollte man also auch immer etwas über den Tellerrand schauen. Verschiedene Fachhandel, wie Allego, unterstützen beim Kauf und beraten natürlich umfassend.

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bianka.thon

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Novadis

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