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So langsam werden die Pausen zwischen Terrorakten, Attentaten, Amokläufen oder wie man auch immer die grausamen Taten einzelner Gestörter nennen möchte, immer kürzer. Zwischen dem Anschlag von Würzburg und dem Amoklauf von München lagen „noch“ 4 Tage, heute früh wurde man mit der schrecklichen Nachricht eines Selbstmordattentäters im bayerischen Ansbach konfrontiert, gerade einmal 2 Tage später.
Ein Selbstmordattentäter, der sich in Deutschland vor einem Open Air-Festival in die Luft jagt. Hätte man eine solche Szenerie vor 10 Jahren beschrieben, man hätte mir seiner Prognose sicher ziemlich alleine dagestanden. Vor 10 Jahren feierten Deutsche, Italiener, Australier, Türken, Syrer, Franzosen, Iraker, Saudis und werweißwernoch glücksbesoffen eine wunderbare Fußballweltmeisterschaft und Deutschland galt als friedvolles, weltoffenes Land.
10 Jahre später zündet ein 27-Jähriger Asylbewerber vor einem Festival eine Bombe und sprengt sich in die Luft! Man kann von Glück reden, dass außer dem Täter keine weiteren Todesopfer zu beklagen sind. Der Grund hierfür ist einfach: Der Mann schaffte es mangels Eintrittskarte nicht durch die Einlasskontrolle. Das muss man sich mal vorstellen! Sein perfider Plan, zig Unschuldige mit in den Tod zu reißen scheiterte an 30 Euro für eine Eintrittskarte!? Bedenkt man, wie einfach es bei der Fußball-EM angesichts der laschen Sicherheitskontrollen für unzählige Flitzer war, aufs Spielfeld konnten, für Idioten aus Russland und England war, Pyrotechnik in den Fanblocks landete, so kann man froh sein, dass die UEFA-Sicherheitsmaßnahmen offenbar von Terroristen maßloß überschätzt wurden.
Zum Täter von Ansbach: Wie die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten mittlerweile berichten, war der Grund für den Anschlag die Frustration über die Ablehnung des Aslyantrages in 2015. Ernsthaft? Deswegen jagt der Mann sich in die Luft und will zudem möglichst viele mit in den Tod reißen? Weil er nicht in Deutschland bleiben durfte? Wie krank muss dieser Mann sein?
Das führt zum nächsten Informationshäppchen: Der Syrer war „polizeibekannt“ und hatte bereits zwei mal versucht, sich das Leben zu nehmen! Ja geht’s noch!? Wie kann so ein potentiell gefährlicher Irrer sich noch frei in der Öffentlichkeit bewegen? Bei derlei massiven psychischen Störungen bleibt nur, ihn in einer geschlossenen Anstalt unter Aufsicht zu behandeln.
Hier kommt das leidige Thema Justiz ins Spiel: Die Richter in Deutschland sehen es offenbar nicht für notwendig an, ihren gesetzlichen Spielraum in solchen Fällen ausreichend auszuschöpfen. Man fasst Täter eher mit dem Samttuch an, um bloß keine öffentlichen Debatten anzuheizen oder gar „den Rechten in die Hände zu spielen“, so scheint es. Da werden „Antänzer“ oder „Grabscher“ auf öffentlichen Veranstaltungen oder in Schwimmbädern mit ein paar Sozialstunden durchgewunken. Die Ärmsten sind ja schließlich allesamt traumatisiert und mit den Regeln für den sozialen Umgang in Deutschland heillos überfordert, da darf man das alles nicht so eng sehen. Ein erhobener Zeigefinger reicht aus! Welch eine Verhöhnung muss das für die Opfer sein, die wiederum ihrerseits tatsächlich traumatisiert aus der Geschichte herausgehen und öffentliche Plätze oder Schwimmbäder, um beim Thema zu bleiben, zukünftig entweder meiden oder sich dort permanent verfolgt fühlen.
Im konkreten Falle von Ansbach trägt somit die Justiz eine Mitschuld und darf sich rühmen, einem Irren nicht nur den Freitod gestattet zu haben, sondern auch noch die Verletzungen und psychischen Folgeschäden vieler Unschuldiger mit zu verantworten!