Nach Erdogan-Kritik: Böhmermann drohen 3 Jahre Haft

Screenshot ZDFneo

Dem deutschen TV-Satiriker Jan Böhmermann drohen 3 Jahre Knast. Nach einem Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan prüft das Auswärtige Amt, ob Böhmermann wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsgastes belangt werden kann.

Nachdem sich der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan von einer NDR-Satire in seiner Ehre verletzt sah, wurde das Verhältnis zwischen Berlin und Ankara auf eine harte Probe gestellt. Das türkische Präsidentenamt zitierte den Deutschen Botschafter herbei und forderte die Bundesrepublik auf, gegen den NDR strafrechtlich vorzugehen. Die deutsche Öffentlichkeit war empört. Von einem äußeren Angriff auf die Pressefreiheit à la turca war die Rede.

Unter der Gürtellinie

Jetzt legt der TV-Satiriker Jan Böhmermann mit einem Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten nach. Er selbst hatte zuvor darauf hingewiesen, dass der Text – den er in einer ZDFneo-Sendung vorgelesen hat – unter die Gürtellinie geht und er es eigentlich nicht vorlesen dürfe:

Pervers, verlaust und zoophil / Recep Fritzl Priklopil

Der Kurden tritt und Christen haut / dabei stets Kinderpornos schaut.

Oh Recep bist kein Freund der Menschen / im Kern der türkische Charles Manson

Voll Niedertracht, voll nackter Angst / Wo kommt’s nur her? Ein kleiner Schwanz?

Ein Minderwertigkeitskomplex? Statt echter Liebe Ziegen-Sex?

Bist einsam und zutiefst verhärmt / Dein Staat so trist, so unmodern.

Die Europäische Union / spricht offen von “dem Hurensohn”

der Zeitungsredaktionen schließt / sich so die Beitritts-Chance vermiest.

Ey, Deine Mutter ist so fett / ihr Arzt befand: Blutgruppe Mett.

Nun kommt die Frage auf, ob es sich bei dem Gedicht um Pressefreiheit oder um einen bewusst verletzenden Text handelt. Die Debatte darüber entfachte, als das ZDF die Sequenz später aus der Sendung herausschnitt. Damit ist der Eklat noch nicht vorbei. Es könnte sogar ernsthafte Konsequenzen für Böhmermann geben. Das Auswärtige Amt prüft, ob der Paragraph 103 des Strafgesetzbuchs – Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts – damit verletzt wurde. In dem Fall drohen Böhmermann 3 Jahre Gefängnis. Ob es dazu kommt, ist bislang nicht sicher. Denn hierfür muss die türkische Botschaft in Berlin einen Strafantrag stellen und das ist noch nicht passiert.

In der Geiselhaft eines Sultans

Es kann sein, dass Böhmermanns Gedicht mit Pressefreiheit nichts mehr zu tun hat, sondern einen beleidigenden Charakter besitzt. Dennoch: Mit ziemlich harten Worten weist der 35-Jährige auf einen Missstand hin: Obwohl die Pressefreiheit, Menschen-, Minderheiten- und Frauenrechte in der Türkei massiv unterdrückt werden, guckt die Europäische Union bewusst weg, um ihre wichtigste Pufferzone gegen den Syrien-Krieg und die Flüchtlinge nicht zu verlieren. Damit befindet sich die EU in der Geiselhaft eines mittlerweile unter Wahnvorstellungen leidenden Möchtegern-Sultans.

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