Entsprechend einer Ankündigung auf der Webseite einer angeblich "ISS" genannten Organisation findet vom 16. bis 18. Oktober 2015 in der Kongreßhalle der Münchner Kammerspiele die von der EU gesponserte 2. Internationale Schlepper- und Schleusertagung (ISS) statt.
"In vier thematischen Panels werden internationale Expertinnen und Experten den historischen und begrifflichen Perspektivenwandel des Gewerbes veranschaulichen, die aktuelle Fluchthilfe-Praxis (best practice) vorstellen, die entsprechenden juristischen Interpretationen und die damit einhergehende Kriminalisierung thematisieren sowie einen fundierten Ausblick auf aktuelle Kampagnen- und Kunst-Strategien wagen."
So das Zitat aus der Webseite der ISS.Sie werden sich - wie ich - die Augen reiben und nach ausführlichem Studium dieser an sich perfekten und durch ihr Erscheinungsbild durchaus glaubwürdigen Webseite die Augen reiben und - wie ich - zu dem Schluss kommen, dass es sich dabei nur um einen gut gemachten "Fake" oder um treffsichere Satire handeln kann.
Dennoch:
Es muss einmal klar gesagt werden: Wenn für alle hier ankommenden Asylforderer vorerst die "Flüchtlingsvermutung" zu gelten hat und diese Menschen daher mit fröhlichen Gesichtern und mit Applaus dafür bedacht werden, dass sie es bis hierher geschafft haben, dann ist es eigentlich logisch nicht nachvollziehbar, dass man jene, die diesen Menschen dabei geholfen haben hierher zu kommen, ächtet und unter Generalverdacht stellt. Diese "Schlepper" haben sich von vornherein das gleiche öffentliche Wohlwollen verdient wie jene, die von ihnen hierher geschleust wurden.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein bisher kaum beachtetes Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) von Österreich. Es besagt sinngemäß, dass sich Schlepper-Fahrer nicht strafbar machen, wenn sie von den Flüchtlingen bloß den "angemessenen Fuhrlohn" kassieren. In dem Fall fehlt
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein bisher kaum beachtetes Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) von Österreich. Es besagt sinngemäß, dass sich Schlepper-Fahrer nicht strafbar machen, wenn sie von den Flüchtlingen bloß den "angemessenen Fuhrlohn" kassieren. In dem Fall fehle es nämlich an der unrechtmäßigen Bereicherung und damit an der Grundlage einer Verurteilung. Einleuchtend ist auch, dass bei Bewertung der "Angemessenheit" gegebenenfalls auch Risiken, denen bei gefährlichen Transportwegen ja auch der Schlepper ausgesetzt ist, mit ins Kalkül zu ziehen sind.
Dass jene skrupellosen, verbrecherischen Profitoptimierer unter ihnen, die die Gesundheit und das Leben der sich ihnen Anvertrauenden in Gefahr bringen, angemessen zu bestrafen sind, ändert nichts daran, dass für "Schlepper" an sich die Unschuldsvermutung zu gelten hat.
Oder ist man ihnen doch pauschal doch auch deshalb böse, weil sie durch die Menschenmassen, die sie nach Europa bringen, die Großherzigkeit der Migranten-Bejubler auf eine härtere Probe stellen, als selbst diese es sich gewünscht haben, - und deshalb für das so menschenfreundliche Asylrecht, das unsere Politdarsteller so gerne vor sich hertragen, nun die Stunde der Wahrheit schlägt?