Wir gedenken des 27-jährigen Christopher W., der heute vor 5 Jahren am 17. April 2018 von 3 Rechtsextremen aus homofeindlichen Motiven gefoltert und ermordet wurde. Auch wenn es die Justiz anders sieht, handelt es sich um eine rechtsmotivierte Tat.
Christopher W. galt als aufgeweckt und fröhlich. Er machte eine Ausbildung zum Koch. Viel über sein Leben ist nicht in Erfahrung zu bringen: Seine Eltern sind verstorben, seine Stiefmutter möchte bis heute nicht über ihn oder die Ereignisse sprechen.
Christopher W. kannte die drei Täter, sie lebten im selben Haus, feierten und tranken sogar zusammen. Die Täter behandelten ihn jedoch Zeug*innenaussagen zufolge wie einen “Sklaven”, schickten ihn zum Klauen, sahen in ihm einen “Opfertypen”, bezeichneten ihn als “schwach”.
Auch homofeindlichen Beleidigungen, Morddrohungen und Körperverletzungen durch die Täter fiel Christopher W. schon vor der Tat wiederholt zum Opfer. Am Abend seines Todes trug er ein T-Shirt mit der Aufschrift: “Do you think I am too crazy? You will miss me, when I`m gone”.
In der Tatnacht kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen Christopher W. und den drei männlichen Tätern, die 22 und 26 Jahre alt sind. Im Zuge der Auseinandersetzung zerren die Täter das Opfer in das alte Bahnhofsgebäude in Aue und prügeln auf ihn ein.
Die Täter steigern sich in einen Gewaltrausch: stoßen ihr Opfer in eine Grube und malträtieren Christopher W.r mit einer abgebrochenen Leuchtstoffröhre bis zur Unkenntlichkeit. Dann zertrümmern sie seinen Schädel mit einer Tür & bedecken die Leiche. Einer der Täter macht Fotos.
Danach gehen sie in die Kneipe zum Fußballschauen. Bekannte, die einen der Täter am späteren Abend in seiner Wohnung besuchen, werden mit einem Hitlergruß begrüßt – am nächsten Tag prahlt einer mit der Tat. Dennoch informieren sie die Polizei über den "Leichenfund".
Vor Gericht wird die Tat entpolitisiert, weder das homofeindliche Motiv noch die rechtsextreme Gesinnung finden im Urteil des Chemnitzer Landgerichts Erwähnung. Auch "die niederen Beweggründe" werden nicht anerkannt: Stattdessen eine Verurteilung wegen Totschlags.
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