Cui bono? Wem nützt es? - die 2.100 Jahre alte Frage Ciceros. Wem sollte das nützen? - die aktuelle Frage nach den in vieler Hinsicht merkwürdigen Auftritten des Verfassungsrichters Johannes Schnizer als Interpret des VfGH-Erkenntnisses zur Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl.

Wenn allenthalben vermutet wird, dass sich Schnizer als Nachfolger des VfGH-Präsidenten profilieren wollte, dann ist das wohl misslungen. Zu eitel, zu versponnen, zu schwammig sein Auftritt in der ZiB 2, als dass man sich den Mann als Nachfolger von argumentationsstarken Koriphäen wie Ludwig Adamovich und Gerhart Holzinger vorstellen mag.Ihm selbst nützte es wohl nicht.

"Das allgemeine Interesse, die anwachsende Kritik und die große Tragweite dieser Entscheidung" nennt Schnizer selbst im Interview mit dem "Falter" als Motiv für diesen beispiellosen öffentlichen Auftritt eines einfachen Verfassungsrichters. Das hat inhaltlich was für sich. Es war und ist ein Fehler, dass sich der VfGH-Präsident Holzinger der Diskussion zur qualifizierten juristischen Kritik am historischen Erkenntnis völlig verweigert. Aber nichts und niemand hat Schnizer legitimiert, die Entscheidung öffentlich zu kommentieren. Dass er das im TV auch noch mehrfach in der "Wir"-Form tat, regt seine 13 Kollegen zusätzlich auf. Dem Ansehen des Höchstgerichtes hat das gewiss nicht genützt.

Erschwerend kommt dazu, dass Schnizer inhaltlich in seinen teilweise erdfernen Antworten keine gute Visitkarte für den Gerichtshof abgibt. Die zentrale Kritik von externen Verfassungsexperten lautet bekanntlich, dass der VfGH seine bisherige Spruchpraxis höher wertet als Text und Absicht des Verfassungsgesetzgebers. Die alte Spruchpraxis sieht die Möglichkeit einer Wahlmanipulation schon für eine Aufhebung ausreichend. Der Verfassungstext verlangt dagegen das belegte Faktum der Manipulation, die Präsident Holzinger in seiner Urteilsbegründung selbst ausgeschlossen hat.

Schnizers matter Konter, die Kritiker hätten sich schon bei vielen früheren einschlägigen Entscheidungen über lokale Wahlgänge melden sollen, ist unter dem intellektuellen Niveau, das man im Höchstgericht erwarten darf.

Dass inzwischen Statistiker die Möglichkeit, dass Hofer ohne die tatsächlichen Fehler bei der Wahldurchführung gesiegt hätte mit 0,000000013 Prozent und damit tausend Mal geringer als einen Lotto-Sechser errechneten, mag Schnizer im "Falter" nicht als mathematisches und damit naturwissenschaftliche Ergebnis anerkennen. Es gehe dabei um Gesellschaftswissenschaft lautet seine eher skurrile These.

Auch wenn er selbst und danach der VfGH-Präsident betonen, dass Schnizer ausschließlich für sich und nicht für das Gericht spreche, vermitteln solche Aussagen eine Abgehobenheit, die dem Ansehen des VfGH eher nicht nützt.

Ganz erdig wird Schnizer dagegen mit der Unterstellung, die FPÖ habe die Wahlanfechtung schon vor der Wahl vorbereitet und ihre Wahlbeisitzer hätten sich teilweise dementsprechend verhalten. Selbst wenn das so wäre, dürfte ein Verfassungsrichter solch gravierende Vorwürfe nicht erheben und dann hinzufügen: "Aber vielleicht täusche ich mich."

Schnizer täuscht sich ganz sicher, wenn er glaubte, mit seinen Auftritten irgendjemandem zu nützen. Er hat im Gegensatz dem Ansehen des wichtigsten Gerichtshofes im Lande geschadet.

Dass er daraus die richtigen Konsequenzen zieht, darf man leider nicht erwarten.

VfGH/Achim Bieniek https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Johannes_Schnizer.jpg

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