Seit der Bekanntgabe der VfGH-Erkenntnis, welche zur Aufhebung der zweiten Runde in der Präsidentschaftswahl führte, häufen sich unnachvollziehbare Behauptungen im Bezug auf die Frage, ob es nun zu faktischem Wahlbetrug gekommen sei oder nicht.
Und hier räume ich zunächt mit einem Gerücht auf:
Der Verfassungsgerichtshof ist NICHT zu der Schlussfolgerung gekommen, dass es keinen Wahlbetrug gab. Fairerweise gesagt, ist er auch nicht zu gegenteiligem Ergebnis gekommen. Einerseits ist es nicht seine primäre Aufgabe, faktischem Wahlbetrug nachzugehen - dazu haben wir die Korruptionsstaatsanwaltschaft - und andererseits ist und war die Frage des faktischen Wahlbetruges für die Behandlung der Wahlanfechtung nicht relevant. Es ging dem VfGH rein um die Frage, ob durch die Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften im Bezug auf die Auszählung, faktischen Wahlbetrug ermöglichen hätte können.
Antwort: JA - faktischer Wahlbetrug ist möglich gewesen und nicht ausschließbar.
Die Frage, ob tatsächlich Wahlbetrug stattgefunden habe, ist - wie gesagt - unerheblich und weitestgehend nicht beweisbar.
Hier jedoch den Umkehrschluss zu ziehen, indem man sagt: "Da kein faktischer Wahlbetrug belegt wurde, ist nun bewiesen, dass es keinen Betrug gab.", ist unwissenschaftlich und töricht.
Warum?
Hier kommt das Beispiel mit den Primzahlen ins Spiel.
(Kurz zur Wiederholung sei gesagt, dass Primzahlen lediglich durch die Ziffer 1 und durch sich selbst teilbar sind.)
Nur weil man nicht beweisen kann, dass unendlich viele Primzahlen existieren, heißt das noch lange nicht, dass es deshalb nicht der Tatsache entspricht.
Wir sollten alle froh sein, dass es unserem Verfassungsgerichtshof lieber ist, schon im Vorhinein, durch eine strenge Auslegung des Wahlgesetzes, Wahlmanipulation auszuschließen.
Die Alternative wäre nämlich, nach US-amerikanischem Vorbild den Grundsatz zu vertreten, "Solange du mir nicht praktisch beweisen kannst, dass meine Hamburger krebserregend sind, ist ausgeschlossen, dass diese Krebs hervorrufen.".