Reden wir mal nicht über die Band, spekulieren wir nicht über Schuld oder Unschuld, sondern reflektieren einfach mal über die Unschuldsvermutung, die Basis unserer Rechtskultur, ja unserer Zivilisation.
Collage: Pommes Leibowitz
Ich fand dazu eine wunderbare anonyme Glosse im Internet (der Verfasser nennt sich Anonymus Hutzler), die ich hier einleitend wiedergebe:
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Danke!
Grundkurs „Justiz“ (Der Fall Rammstein)
Viele hier im Internet haben offenbar keine Ahnung, wie ein Rechtsstaat funktioniert. Es gibt in Deutschland gesetzliche Regeln — und die gelten natürlich auch für den Fall Rammstein. Ein korrektes Verfahren sieht aus wie folgt:
1. Ein Vorwurf wird erhoben.
2. Der Beschuldigte hat nun 1 Tag Zeit, um Verzeihung zu bitten.
3. Nutzt er diese Chance nicht, darf er sich auch nicht wundern.
4. Spiegel, Stern und SZ eröffnen das offizielle Ermittlungsverfahren.
5. Namhafte Politiker zeigen mutig Haltung und erklären, dass solche Taten nicht zu tolerieren sind.
6. Arbeitgeber, Verlag o.ä. beenden die Zusammenarbeit, um ein wichtiges Zeichen zu setzen.
7. Nimmt der Beschuldigte einen Anwalt, so ist dies als sicheres Zeichen für eine besonders schwere Schuld zu werten.
8. Auftritte oder Sendungen des Beschuldigten werden abgesetzt, und das ist ja wohl auch das mindeste.
9. Das endgültige Urteil fällt nicht irgendein Mob, sondern der Twittergerichtshof.
10. Gelingt es dem Beschuldigten wider Erwarten, seine Unschuld zu beweisen, so war ihm das Verfahren hoffentlich trotzdem eine Lehre für die Zukunft.
Soweit diese wunderbare satirische Zusammenfassung der zurückliegenden Ereignisse.
Unschuldsvermutung mal ganz juristisch:
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„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“ Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Im übertragenen Sinne gilt das auch für die Medien, die so neutral wie möglich über einen Sachverhalt berichten müssen, solange er nicht gerichtlich geklärt ist. Und natürlich für Arbeitgeber, Vertragspartner usw. die auch nicht vor einem aufgehetzten medialen Lynchmob einknicken dürfen.
Bei der FAZ dreht man die Beweislast kurzerhand um:
Screenshot FAZ-Artikel
Es ist die klassische Umkehr von Ursache und Wirkung. Wer eine Anschuldigung erhebt, der ist nicht mehr Opfer, sondern agiert als Täter. Und er muss seine Anschuldigungen dann eben auch beweisen können. Der vermeintliche Opferstatus macht niemanden per se zum besseren Menschen.
Wenn also jemand behauptet, ein Opfer zu sein, ist er zunächst genauso glaubwürdig oder unglaubwürdig, wie wenn jemand behauptet, KEIN Täter zu sein. Die können beide erzählen, was sie wollen, solange es nicht durch Ermittlungen und ein Gericht bestätigt ist, ist es auch kein Faktum und kann und darf nicht Basis für Medienberichterstattung sein. Falls doch, ist es schlicht Lynchjustiz, wobei es kaum einen Unterschied macht, ob ein womöglich Unschuldiger am nächsten Laternenmast aufgehängt, oder „nur“ sozial vernichtet wird.
Selbst Lehrer beteiligen sich an dieser Lynchjustiz
https://twitter.com/der_veganer/status/1666456110021091328
Statt seinen Schülern die Grundlagen von Zivilisation und Rechtssystem beizubringen, fordert er sie offenkundig auf, seinen persönlichen Ansichten zu folgen und Lynchjustiz zu betreiben. Und merkt dabei noch nicht mal, wie er seine Schüler unter Druck setzt, sie moralisch manipuliert, denn natürlich wird auch der eingeschworenste Rammstein-Fan unter den Schülern jetzt nicht aufstehen und diesem anscheinend völlig fanatischen Lehrmeister die Stirn bieten.
Wer beim allgemeinen Empören nicht mitmacht, ist ein schlechter Mensch
Meme (c) Wallasch/Leibowitz
Zum Abschluss eine gute Nachricht:
Die Verkaufzahlen der Rammstein-Platten sind massiv gestiegen. Das zeigt zumindest, dass fast niemand mehr die woke Hass- und Hetzpresse ernst nimmt, und das ist doch ein Fortschritt in der Medienkompetenz der Bürger.