nämlich an Christoph Butterwegge.
eine ahnung, warum, beschleicht den selbstdenkenden menschen, wenn er-sie-es https://taz.de/Regierung-beschliesst-Buergergeld/!5878204/ liest.
zum anfüttern copy+paste ich:
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Danke!
"Die einschneidendste Sozialreform der Bundesrepublik wird als „Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe“ verharmlost. Dabei entfiel mit der Arbeitslosenhilfe eine den Lebensstandard von Erwerbslosen noch halbwegs sichernde Lohnersatzleistung, an deren Stelle mit dem Arbeitslosengeld II eine höchstens noch das Existenzminimum sichernde Fürsorgeleistung trat, gedacht als bloße Lohnergänzungsleistung. Bezieher/innen von Arbeitslosenhilfe erhielten 57 Prozent beziehungsweise 53 Prozent (ohne Kind) ihres letzten Nettoentgelts. Dass sich die Zahl der von Transferleistungen abhängigen Kinder nach Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 fast verdoppelte, war in erster Linie auf die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und den Bruch mit dem Lebensstandardsicherungsprinzip zurückzuführen.
Will man keine Lohnersatzleistung wie die Arbeitslosenhilfe einführen, kann man den Lebensstandard von Langzeiterwerbslosen auch durch ein im Extremfall bis zur Rente gezahltes Arbeitslosengeld sichern. Unbefristet anspruchsberechtigt müsste dann sein, wer eine bestimmte Mindestversicherungsdauer aufweist. Mit der Einführung von Hartz IV waren pauschale Regelsätze verbunden, die inzwischen Regelbedarfe heißen und auch beim Bürgergeld mit 502 Euro im Monat für Alleinstehende viel zu niedrig sind. Besonders kinderreiche Familien leiden darunter, dass die wiederkehrenden einmaligen Leistungen, etwa für die Reparatur einer Waschmaschine, weggefallen sind.
Einerseits müssten also die Regelbedarfe deutlicher erhöht werden, als das (erst) zum Jahreswechsel geschieht; andererseits sollten jene Beihilfen wieder eingeführt werden, die bedürftigen Familien helfen. Ein neues, partnerschaftliches, solidarischeres und menschlicheres Sozialstaatsmodell, wie es die Ampel-Koalition verspricht, ist nicht beinahe zum Nulltarif zu haben."