dachte ich, als ich las *Die AfD verklagt den Verfassungsschutz, weil dieser die rechtspopulistische Partei zum „Prüffall“ erklärt*
und fragte mich als nächstes gleich: wo, verdammte hacke, will die AfD diese klage denn einreichen? und las
"Die Partei habe vom Bundesamt für Verfassungsschutz eine Unterlassungserklärung verlangt, sagte Hartwig. Damit soll der Behörde verboten werden, die AfD weiter als „Prüffall“ zu bezeichnen. „Diskreditierung“ und einen „massiven Eingriff“ in die Parteienfreiheit nennt das Hartwig. Bis Freitag habe das Bundesamt Zeit zu reagieren. Tut es das nicht, will die AfD mit einer Feststellungsklage vor ein Verwaltungsgericht ziehen."
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Danke!
mer darf gespannt sein, welchem verwaltungsgericht die aufgabe zufallen wird, zu prüfen, ob die AfD so wat ähnliches is wie die NPD, nämlich mehr oder weniger hart an der verfassungsfeindlichkeit entlangschrammend, aber letztlich doch unbedeutend oder so wat ähnliches.
nicht verschwiegen sei
"Die Ernennung der AfD zum Prüffall aber ist tatsächlich strittig. Dieser Status wird vom Verfassungsschutz in der Regel nicht öffentlich gemacht, in einigen Landesämtern existiert er gar nicht. Auch ist juristisch unklar, ob damit nicht tatsächlich eine Stigmatisierung einhergeht – obwohl die Prüfung ja „ergebnisoffen“ sei, wie auch Haldenwang betont. Im Fall AfD aber habe das öffentliche Interesse überwogen, heißt es im Amt. Deshalb die Verkündung des Prüffalls."
da nicht davon auszugehen ist, dass dem verfassungsschutz sein chef eine unterlassungserklärung abgeben wird, hoffe ich, die AfD zieht vors VG Berlin!
warum? ganz einfach! gerichtsverhandlungen sind in aller regel öffentlich - und mein juristischer urin sieht keinen grund, weshalb nun ausgerechnet bei dieser verhandlung die öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollte.
stay tuned, kann ich da nur sagen, stay tuned!