der bayerische verwaltungsgerichtshof hat das verbot einer für gestern abend angemeldeten versammlung unter dem motto *Menschenrechte und Völkerrecht auch für Palästina* aufgehoben.
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oder auch https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-10/bayern-demo-palaestina-israel-verfassungsgericht
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bleibt zu hoffen, dass verwaltungsgerichte nun bundesweit ihrer pflicht zur sorgfältigen prüfung von versammlungsverboten wieder nachkommen, statts weiter die in mode gekommenen summarischen präventiv sein/wirken sollenden verbotsverfügungen durchzuwinken.