gestern war - mal wieder! - eine sternstunde der frauenrechte. dies mal im deutschen bundestag.

es ging um vollverschleierung und ... telefonsex? ne, das verbot der werbung für abtreibung, § 219a StGB. erst, nämlich 12:25 pm, wurde das verbot der vollverschleierung verhandelt

kukstu https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw08-de-vollverschleierung/542282

und dann gegen später, nämlich 21:05 pm, das verbot der werbung für abtreibung

kukstu https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw08-de-stgb-schwangerschaftsabbruch/542312

mein fazit: mit dem recht auf freien durchblick ist's ein eigen ding. das recht von frauen auf freien durchblick in eigener sache, hier: schwangerschaftsabbruch, ist mühsamer durchzusetzen als das vermeintliche jedermanns-recht auf freien durchblick auf jedefrau im öffentlichen raum abzuwehren ist.

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Iris123

Iris123 bewertete diesen Eintrag 24.02.2018 12:32:53

Aron Sperber

Aron Sperber bewertete diesen Eintrag 23.02.2018 20:08:15

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