es gibt gedenktage der dritten art, nämlich die, welche im öffentlichen+allgemeinen gedenken nicht vorkommen.
der 16.12.1942, der tag des auschwitz-erlasses, ist ein solcher tag - und der auschwitz-erlaß selbst scheint fast ein phantom, ohne vor- und ohne nachgeschichte, nur in den ihm folgenden ausführungsbestimmungen (Schnellbrief) des Reichskriminalpolizeiamts (RKPA) vom 29. Januar 1943 als bezug zitiert:„Auf Befehl des Reichsführers SS vom 16.12.42 (Tgb. Nr. I 2652/42 Ad./RF/V.) sind Zigeunermischlinge, Rom-Zigeuner und nicht deutschblütige Angehörige zigeunerischer Sippen balkanischer Herkunft nach bestimmten Richtlinien auszuwählen und in einer Aktion von wenigen Wochen in ein Konzentrationslager einzuweisen. Dieser Personenkreis wird im nachstehenden kurz als 'zigeunerische Personen' bezeichnet. Die Einweisung erfolgt ohne Rücksicht auf den Mischlingsgrad familienweise in das Konzentrationslager (Zigeunerlager) Auschwitz.“
die vorgeschichte beginnt - nu ja, ich lasse sie mal beginnen - mit dem sog. blutschutzgesetz vom 15.9.1935, das etwas später auf „Zigeuner, Neger und ihre Bastarde“ ausgeweitet wurde. und die nachgeschichte endete nicht mit dem urteil des BGH vom 7.1.1956 (IV ZR 273/55), das durch die erkenntnis besticht
"Da die Zigeuner sich in weitem Maße einer Seßhaftmachung und damit der Anpassung an die seßhafte Bevölkerung widersetzt haben, gelten sie als asozial. Sie neigen, wie die Erfahrung zeigt, zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien, es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe der Achtung vor fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist (vgl. hierzu Groß-Seelig, Handbuch der Kriminalistik 8./9. Aufl. Seite 99 Note 4). Sie wurden deshalb allgemein von der Bevölkerung als Landplage empfunden. Das hat die Staatsgewalt, wie schon erwähnt, veranlaßt, gegen sie vorbeugende Sondermaßnahmen zu ergreifen und sie auch in ihrer Freiheit besonderen Beschränkungen zu unterwerfen. Gesetze, die Sondermaßnahmen gegen die Zigeuner als solche enthalten, sind schon vor 1933 erlassen worden, um die übrige Bevölkerung vor Straftaten der Zigeuner zu schützen und ihr sicherheitspolizeilich als besonders gefährlich angesehenes Umherziehen zu unterbinden, so z.B. in Bayern durch das Gesetz vom 16. Juli 1926 (BayGVOBl S. 359). Der Zweck aller Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, wenigstens soweit sie nach dem Zeitalter der Aufklärung erlassen sind, war nicht, Zigeuner gerade wegen ihrer Rasse zu verfolgen, sondern die übrige Gesellschaft von ihren sozialschädlichen, auf eigentümlichen Gruppeneigenschaften beruhenden Handlungen zu schützen. Um solche Maßnahmen erfolgreicher durchführen zu können, wurde im Jahre 1929 in München die Zigeunerpolizeistelle geschaffen, eine ähnliche Institution auf internationaler Basis war die am Sitz der Bundespolizeidirektion in Wien eingesetzte Internationale Zentralstelle zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens, eine Institution der Internationalen Kriminalpolizeilichen Kommission. Bei diesen Maßnahmen, die durch die öffentliche Gewalt vor 1933 geschaffen worden sind, fällt auf, daß sie sich gegen die Zigeuner als solche richten und von der Individualität des Betroffenen und seinen sozialen oder asozialen Eigenschaften mehr oder weniger absehen. Das hat seinen auch rechtsstaatlich nicht zu beanstandenden Grund darin, daß schon das Tolk der Zigeuner in seinen Stämmen und Sippen als solches und seine Lebensweise (unstetes Umherziehen) den wirklich kriminellen Volksangehörigen einen Rückhalt bietet und die Möglichkeit verschafft, sich der Strafverfolgung zu entziehen. Vorbeugende Maßnahmen mußten daher, wenn sie Erfolg haben sollten, sich auch gegen nicht kriminell gewordene Zigeuner richten und sie in ihrer Freiheit Beschränkungen unterwerfen."
sondern setzt sich bis in unsere tage fort, in denen als anstößig empfunden wird, wenn sinti+roma wie im Mai vergangenen jahres das *denkmal für die im nationalsozialismus ermordeten sinti und roma* im berliner tiergarten besetzen, um gegen die ihnen drohende/angedrohte abschiebung zu protestieren und für ein bleiberecht zu demonstrieren.
was den heutigen sinti+roma in süd-ost-europa droht - ich laß es mal beiseite - wer mag, kann sich darüber beim bayrischen (oder einem anderen) flüchtlingsrat informieren, bei der gesellschaft für bedrohte völker oder auch bei pro asyl.
wer wissen will, wessen gedacht wird, muß sich darüber bei denen informieren, deren nicht gedacht werden soll - in die allgemeine erinnerungs+gedenkkultur ist das wissen um das elendige verrecken von +-500.000 menschen an hunger, seuchen, sog. medizinischen experimenten und zyklonB nicht eingegangen.
happy birthday vergessen!
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1956-01-07/iv-zr-273_55/
http://www.fluechtlingsrat-bayern.de/kosovo-projekt.html
https://www.proasyl.de/hintergrund/reportage-ohne-ruecksicht-auf-verluste/
http://www.migazin.de/2017/12/15/ausschwitz-erlass-mord-sinti-roma/