seit tagen laboriere ich an meiner faulheit...

denn dieser "Restmüll" - huhu @Leela Vogel! -

"Öffentliche Fürsorge gehört nach Art. 74 Grundgesetz zur konkurrierenden Gesetzgebung. Das heißt, die Länder haben nur solange Gesetzgebungskompetenz, solange der Bund nicht von seinem Recht Gebrauch macht. Wenn er das macht, braucht es keine Zustimmung vom Bundesrat. Eine Zustimmungspflicht gibt es nach Art 74 Abs 2 Grundgesetz nur in 2 Fällen: Bei Staatshaftung oder beim Beamtenstatus.

Da es also weder einer Zustimmung bedarf, noch der Bundesrat ein Vetorecht hat, braucht es auch keinen Kompromiss!!! Die FDP fällt also Mal wieder der Ampel in den Rücken.

Der Bundesrat hat nur ein Einspruchsrecht, dann geht es in den Vermittlungsausschuss, dann mit oder ohne Ergebnis wieder zum Bundestag. Der muss dann über den Einspruch mit Mehrheit abstimmen.

Auch die Zeitungen wie Sie berichten darüber nicht korrekt: Sie stellen die Ablehnung des Bundesrats als Drama dar." (aus https://taz.de/Debatte-um-Buergergeld/!5894879/)

gehört überprüft. mindestens im GG-kommentar, wo bei mir im regal steht. besser jedoch in der bib. mein kommentar ist nämlich schon etwas älter.

aber die faulheit...

gesetzt, das stimmt so, so frag ich mich: ja, wissen die das denn nicht? der Heil könnte leicht dem Merz ne nase drehen, den im vermittlungsausschuss auflaufen lassen und ihn am freitag im BT als oberdeppen dastehen lassen. warum tut er das nicht, läßt es drauf ankommen? immerhin votierten 385 abgeordnete in der namentlichen abstimmung für den entwurf in einer vom ausschuss geänderten fassung, also die gesamte ampel na ja, nicht ganz).

und nicht nur die fast gesamte ampel, auch im ausschuss befürworteten die meisten sachverständigen das bürgergeldgesetz. überzeugt euch selbst!

und hört euch - huhu @Leela Vogel! - diesen restmüll https://taz.de/Podcast-Bundestalk/!5895975/ an.

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