mit großer spannung erwartet

jedenfalls von mir

wird https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw50-de-kinderweihnachtsgeld/581352 - die debatte über den antrag der fraktion dieLinke, ein kinderweihnachtsgeld einzuführen.

über die einleitung

"Weihnachten ist für viele Menschen die wichtigste Familienfeier. Für viele ist es darüber hinaus ein zentraler Bestandteil ihres religiösen Lebens. Der hohe gesellschaftliche Wert drückt sich auch in den gesetzlichen Feiertagen am Ersten und Zweiten

Weihnachtstag aus. Die Möglichkeit, Weihnachten zu feiern, gehört elementar zur gesellschaftlichen Teilhabe. Um allen Kindern die Möglichkeit zu verschaffen, gemeinsam mit ihren Eltern ein freudespendendes Weihnachtsfest zu feiern, ist eine eigenständige Leistung geboten.

Um Weihnachten zu begehen, braucht es zwar nicht nur finanzielle Mittel. Aber ohne diese lässt sich das Weihnachtsfest nicht in der Weise feiern, wie es gesellschaftlich durchweg üblich ist. Dafür erhält etwas mehr als die Hälfte aller sozialversicherungs-

pflichtig Beschäftigten Weihnachtsgeld. Denn die gemeinschaftsstiftende Wirkung von Weihnachten entfaltet sich durch Musik und gemeinsame Aktivitäten, aber auch durch Dekoration, Geschenke als Ausdruck von Verbundenheit und besondere Speisen. Diese sinnlichen Aspekte sind gerade für Kinder wichtig. Das Kindergeld deckt diese Ausgaben nicht ab, kindsbezogene Sozialleistungen erst recht nicht."

hinaus ist näheres in der BT-drucksache http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/001/1900101.pdf zu lesen.

was die fraktionen und die beratenden ausschüsse dazu sagten, ist in http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/062/1906276.pdf nachzulesen. hervorheben möchte ich jedoch folgendes

"Die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN bezeichnete den vorliegenden

Antrag als populistisch. Dennoch knüpfe er an ein tatsächliches Problem an, nämlich dass mit der Einführung von Hartz IV und der Umstellung des Kinderregelsatzes die Weihnachtsleistungen gekürzt worden seien. Die Weihnachtsbeihilfe sei damals abgeschafft worden. Das von der Regierungskoalition beschlossene Familien-entlastungsgesetz habe keine Verbesserung der Kinderregelsätze vorgenommen. Auch das geplante Familienstärkungsgesetz sehe dies bisher nicht vor.

Der vorliegende Antrag setze zumindest für das dort geforderte Kinderweihnachtsgeld die Forderung der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN um, das bestehende Dreiklassensystem bei der steuerlichen Förderung von Familien mit Kindern zu einer Kindergrundsicherung umzugestalten. Es sei nicht zu akzeptieren, dass Besser-verdienende durch die steuerliche Entlastung aufgrund des Kinderfreibetrags gegenüber normalverdienenden Kindergeld-beziehern stärker entlastet würden und gleichzeitig Familien im Grundsicherungsbezug durch die Anrechnung bei jeder Kindergeld-erhöhung unterm Strich leer ausgingen. Jedes Kind müsse dem Staat gleich viel wert sein. Das Kinderweihnachtsgeld führe quasi eine Kindergrundsicherung zumindest für einen Monat im Jahr ein, eine 1/12 (ein Zwölftel) Kindergrundsicherung. Der Antrag zeige, die Einführung einer Kindergrundsicherung im ganzen Jahr gehöre dringend auf die Tagesordnung."

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