der haftbefehl gegen Yousif A. wurde aufgehoben.
wenn zutrifft, was sein anwalt schreibt, nämlich
"Am 26. August 2018 wurde Yousif A. etwa 1 1/2 km vom Tatort entfernt kurze Zeit nach der Tötungshandlung festgenommen. Er bestritt gegenüber der Polizei eine Tatbeteiligung. Als der Staatsanwalt einen Tag nach der Festnahme einen Haftbefehlsantrag fertigte, hatte er gegen Yousif A. nichts in der Hand. Dass er einer der Mittäter gewesen sein könnte, die Daniel H. niederstachen, war ein Phantasiegebilde der Staatsanwaltschaft. Kein Tatzeuge bezichtigte meinen Mandanten der Tatbeteiligung. Zeugen konnten ihn auf Lichtbildern nicht identifizieren. Die Polizei fand ein Messer mit Blutanhaftungen der Opfer. Aber Fingerabdrücke meines Mandanten befanden sich daran nicht. Es gab einfach nichts. Die im Haftbefehlsantrag vom Staatsanwalt benannten Beweise waren Fake-Beweise. Sie enthielten alles mögliche, aber eben nicht die geringsten Hinweise auf eine Mittäterschaft."
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https://dost-rechtsanwalt.de/haftbefehlsaufhebung/
dann steht zu befürchten, dass in Chemnitz der rechtsstaat außer rand+band geraten war, und dass mit der U-haft andere als die gesetzlich vorgesehenen zwecke verfolgt wurden.