alle, die was von aufhebung der immunität herumschwadronieren, auf die geschäftsordnung des deutschen bundestages https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg und da insbesondere auf anlage 6 (nicht sex) https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage6/245194 aufmerksam machen könnte?
da ist unter der überschrift *Beschluß des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages* zu lesen:
"1. Der Deutsche Bundestag genehmigt bis zum Ablauf dieser Wahlperiode die Durchführung von Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des Bundestages wegen Straftaten, es sei denn, dass es sich um Beleidigungen (§§185, 186, 187a Abs. 1, § 188 Abs. 1 StGB) politischen Charakters handelt.
Vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist dem Präsidenten des Deutschen Bundestages und, soweit nicht Gründe der Wahrheitsfindung entgegenstehen, dem betroffenen Mitglied des Bundestages Mitteilung zu machen; unterbleibt eine Mitteilung an das Mitglied des Bundestages, so ist der Präsident auch hiervon unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Das Recht des Deutschen Bundestages, die Aussetzung des Verfahrens zu verlangen (Artikel 46 Abs. 4 GG), bleibt unberührt.
Das Ermittlungsverfahren darf im Einzelfall frühestens 48 Stunden nach Zugang der Mitteilung beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingeleitet werden. Bei der Berechnung der Frist werden Sonntage, allgemeine Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet. Der Präsident des Deutschen Bundestages kann im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Frist angemessen verlängern.
2. Diese Genehmigung umfaßt nicht
a) die Erhebung der öffentlichen Klage wegen einer Straftat und den Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls, (...)."
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Danke!
uff aleman: ermitteln kann/darf die StA auch ohne aufhebung der immunität. eigentlich ein alter hut, aber wie es aussieht, gehört es mal wieder ins gedächtnis gerufen.
im übrigen gehe ich davon aus, dass die geschäftsordnungen der länderparlamente vergleichbare reglements beschlossen haben. wenn nicht, dann wären sie schön blöd!