kommt zwar langsam, aber dafür stetig und immer öfter ans Licht.
Die vom Verfassungsgerichtshof gestellten Fragen mussten ja bis zum 18. Februar vom Gesundheitsminister beantwortet werden :
Der Verfassungsgerichtshof ersucht um Mitteilung der jeweiligen Zahlen einerseits in Summe aufgeschlüsselt nach Alterskohorten :
Durchschnittsalter der *Corona-Toten* 82,8 Jahre
Der Verfassungsgerichtshof ersucht daher um Aufschlüsselung dieser Zahlen nach:
- Personen, die an COVID-19 verstorben sind, Personen, die mit COVID-19 verstorben sind, und Personen, die (asymptomatisch) mit SARS-CoV-2 verstorben sind.
28,12 % wurden auf Intensivstationen also falsch als Corona-Patienten bezeichnet.
Wie zuverlässig ist der PCR-Test ?
Anteil falsch-negativer PCR-Ergebnisse bis ungefähr 30 %
Zum Lockdown für Ungeimpfte :
Der sog. "Lockdown für Ungeimpfte" kann eine Infektion zB in der Familie oder in der Arbeit nicht ausschließen, wohl aber etwa im Gasthaus. Bezogen auf die Zuordnung von Infektionsrisiken zu
Lebensbereichen (oben 5): Um wieviele Prozentpunkte reduziert der "Lockdown für Ungeimpfte" das Infektionsrisiko einer ungeimpften Person (Basis: Infektionsrisiko ohne "Lockdown für Ungeimpfte" =100)?
Es gab also KEINE ausreichende BEGRÜNDUNG dieser Maßnahme.
(Das könnte der Grund für Mücksteins schnellen Rücktritt und die aktuellen Verhandlungen sein)
Zu den Sterbezahlen
Zieht man jetzt noch das knappe Drittel falsch zugeordneter Patienten ab bleibt nicht mehr viel von der *Pandemie* übrig.
Ausser rund 70 Milliarden an verschleudertem Steuergeld und dem Titel *Testweltmeister*.
Tu felix Austria ?
Und natürlich 3 verbrauchte Gesundheitsminister in 2 Jahren und weitere Kollateralschäden, über die man erst noch genauer sprechen muss.
Das würde aber hier den Rahmen sprengen.