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Sehr geehrte Damen und Herren!
In der Studie „Intracellular Reverse Transcription of Pfizer BioNTech COVID-19 mRNA Vaccine BNT162b2 In Vitro in Human Liver Cell Line“ von Markus Aldén, Francisko Olofsson Falla, Daowei Yang, Mohammad Barghouth, Cheng Luan, Magnus Rasmussen und Yang De Marinis, veröffentlicht im Journal Current Issues in Molecular Biology wurde im Wesentlichen festgestellt, dass menschliche Zelllinien Veränderungen in der Genexpression aufweisen, wenn sie dem – sogenannten – „COVID-19-Impfstoff“ BNT162b2 von Pfizer/BioNTech ausgesetzt werden. Die Studie zeigt, dass die mRNA des – sogenannten – „COVID-19-Impfstoffs“ BNT162b2 (von Pfizer/BioNTech) intrazellulär in DNA umgeschrieben wird, und dies sogar innerhalb weniger Stunden nach der Exposition.
Die Auswirkungen dieser Erbgutveränderungen sind überhaupt nicht abschätzbar, weil diese möglicherweise erst in kommenden Generationen feststellbar sind.
Aus diesem Grunde wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:
1) Ist die dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) die eingangs bezeichnete Studie bekannt?
2) Wird das BMSGPK nun – nachdem ihm die eingangs bezeichnete Studie spätestens durch dieses Auskunftsbegehren zur Kenntnis gelangt ist – dafür sorgen, dass die österreichischen Bürger verlässlich darüber aufgeklärt werden, dass durch eine Injektion mit einem – sogenannten – „COVID-19-Impfstoff“ auf mRNA-Basis das menschliche Erbgut verändert wird, und dass die Auswirkungen dieser Erbgutveränderungen auf die injizierten Menschen und deren Nachkommen überhaupt nicht abschätzbar sind?
3) Sieht das BMSGPK die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung durch das (aufgrund empirischer Evidenz; auf die Studie „Infection fatality rate of COVID-19 inferred from seroprevalence data“ von John P. A. Ioannidis wird verwiesen) sehr gut abschätzbare Risiko der Erkrankung COVID-19 (es entspricht - gesamthaft betrachtet - dem Risiko einer herkömmlichen Grippe-Erkrankung) tatsächlich weniger gefährdet als durch Injektionen von experimentiellen Gentherapeutika (sachlich unrichtig als „Impfstoffe“ bezeichnet), deren Auswirkungen völlig unabschätzbar sind?
4) Wird das BMSGPK nun – nachdem ihm die am Anfang bezeichnete Studie spätestens durch dieses Auskunftsbegehren zur Kenntnis gelangt ist – weiterhin daran festhalten, die österreichischen Bürger per Gesetz zu verpflichten, sich experimentielle Gentherapeutika (sachlich unrichtig als „Impfstoffe“ bezeichnet) injizieren zu lassen, dies insbesondere im Hinblick darauf, dass im Executive Report der Kommission zur gesamtstaatlichen COVID-Krisenkoordination (GECKO) vom 18.02.2022 ausgeführt wird, dass „nach allen bisherigen wissenschaftlichen Ergebnissen“ keiner „der Impfstoffe auch nach mehrmaliger Verabreichung eine bestimmte, einzelne Person zuverlässig und langfristig gegen Infektion und Transmission des Virus“ schützt?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der
Antrag
gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen.