Auskunftsbegehren: »COVID-19: Toxische Wirkung der "Impfstoffe"«

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Sehr geehrte Damen und Herren!

In der Studie "Worse Than the Disease? Reviewing Some Possible Unintended Consequences of the mRNA Vaccines Against COVID-19" von Stephanie Seneff und Greg Nigh, veröffentlicht im International Journal of Vaccine Theory, Practice, and Research wurde im Wesentlichen festgestellt:

* "Impfstoffe" gegen COVID-19 sind in der Lage, auf verschiedene Weise Schaden anzurichten. Die verschiedenen Schadensmechanismen haben synergistische Effekte, wenn es darum geht, das angeborene und adaptive Immunsystem zu dysregulieren und latente Viren zu aktivieren.

* Die schlimmsten Symptome von COVID-19 werden durch das SARS-CoV-2-Spike-Protein hervorgerufen - und nach der durch die "Impfung" gegen COVID-19 hervorgerufenen gentechnischen Veränderung der zellulären Proteinbiosynthese stellen Körperzellen (künstliche) SARS-CoV-2-Spike-Proteine her.

* Während das natürliche Spike-Protein von SARS-CoV-2 schädlich ist, ist das (unnatürliche) Spike-Protein, welches Körperzellen als Reaktion auf die "Impfstoffe" gegen COVID-19 produzieren, noch schädlicher.

* Das in Folge der "Impfung" gegen COVID-19 von den Körperzellen produzierte Spike-Protein ist an und für sich giftig und kann Gefäß-, Herz- und neurologische Schäden hervorrufen.

* Die "Impfstoffe" gegen COVID-19 deaktivieren den Typ-I-Interferon-Signalweg, was erklärt, warum Menschen nach der "Impfung" gegen COVID-19 über Herpes- und Gürtelrose-Infektionen berichten.

Durch Auswertungen der Datenbank "VigiAccess" der Weltgesundheitsorganisation betreffend der Anzahl der Meldungen von Nebenwirkungen von „Impfstoffen“ gegen COVID-19 ergibt sich mit Ende Mai 2021 im Vergleich mit der Anzahl von Meldungen von Nebenwirkungen von anderen Impfstoffen nachfolgendes Bild: die Anzahl gemeldeter Nebenwirkungen für „Impfstoffe“ gegen COVID-19 ist schon nach rund einem halben Jahr (mit etwa 900000 Meldungen) um ein Vielfaches höher als nach mehreren Jahrzehnten für Impfstoffe gegen Polio (etwa 117000 Meldungen seit dem Jahre 1968) oder Masern, Mumps und Röteln (etwa 159000 Meldungen seit dem Jahre 1975).

Aus diesem Grunde wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:

1) Ist die dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) die Studie "Worse Than the Disease? Reviewing Some Possible Unintended Consequences of the mRNA Vaccines Against COVID-19" bereits bekannt?

2) Wird das BMSGPK nun - nachdem ihm die Studie "Worse Than the Disease? Reviewing Some Possible Unintended Consequences of the mRNA Vaccines Against COVID-19" spätestens durch dieses Auskunftsbegehren zur Kenntnis gelangt ist - weiterhin an seinen Empfehlungen für "Impfungen" gegen COVID-19 festhalten?

3) Wird das BMSGPK dafür sorgen, dass die österreichischen Bürger verlässlich über die toxischen Wirkung der "Impfstoffe" gegen COVID-19 informiert werden?

4) Ist dem BMSGPK die enorme Anzahl der Meldungen von Nebenwirkungen (in der Datenbank "VigiAccess der Weltgesundheitsorganisation) von "Impfstoffen" gegen COVID-19 bereits bekannt?

5) Wird das BMSGPK nun - nachdem ihm die enorme Anzahl der Meldungen von Nebenwirkungen (in der Datenbank "VigiAccess der Weltgesundheitsorganisation) von "Impfstoffen" gegen COVID-19 spätestens durch dieses Auskunftsbegehren zur Kenntnis gelangt ist - weiterhin an seinen Empfehlungen für "Impfungen" gegen COVID-19 festhalten?

6) Wird das BMSGPK dafür sorgen, dass die österreichischen Bürger verlässlich über enorme Anzahl der Meldungen von Nebenwirkungen (in der Datenbank "VigiAccess der Weltgesundheitsorganisation) von "Impfstoffen" gegen COVID-19 informiert werden?

7) Ist dem BMSGPK der Nürnberger Kodex bekannt?

8) Sieht das BMSGPK im Hinblick darauf, dass sich die "Impfstoffe" gegen COVID-19 sich noch in der Studienphase (in welcher die Hersteller nachweisen müssen, dass der Nutzen die Risiken überwiegt) - also in der Versuchsphase - befinden, die Einhaltung des Nürnberger Kodex als relevant?

9) Punkt 1 des Nürnberger Kodex lautet: "Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen." Wodurch sieht das BMSGPK, dass 12- bis 15-Jährige im juristischen Sinne fähig sind, im Hinblick auf eine "Impfung" gegen COVID-19 eine verständige und informierte Entscheidung zu treffen?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der

Antrag

gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen.

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Nachtrag aufgrund Anregung - Anzahl der verimpften Dosen:

Polio: ca. 3 Milliarden Dosen

Masern, Mumps, Röteln: ca. 750 Millionen Dosen

COVID-19: ca. 1,6 Milliarden Dosen

pixabay/FotoshopTofs https://pixabay.com/de/photos/mikrobiologe-wissenschaftler-1332292/

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