Arbeitsmarkt & Grundeinkommen – Innovationskraft gegen Stagnation

Unsere Welt hat sich gerade in den letzten 10 Jahren drastisch verändert. Der technologische Fortschritt bewirkte wie zu erwarten einen Rückgang an benötigter Manpower, der Preisverfall, nicht nur aufgrund von Überproduktionen, sondern auch hervorgerufen durch eine werbemotivierte „Geiz ist geil“-Gesellschaft und damit einhergehenden Konkurrenzdruck, verlagerte zunehmend Produktionsstandorte in Billiglohnländer. Geblieben sind überwiegend Handel und Dienstleistung. Doch auch diese Sektoren blieben nicht verschont. Die Finanzkrise seit 2008 führte zu einer personellen Ausdüngung im Finanzsektor, wohingegen der Handelssektor verstärkt von großen Handelsketten dominiert wird. Die Auswirkungen spüren wir heute in Form von konstant hoher Arbeitslosigkeit, Rückgang der Kaufkraft, geringe Nachfrage nach Fachkräften und Lohndumping durch den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte. Besonders der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für Kräfte ab etwa dem 40igten Lebensjahr, vielleicht auch noch eingeschränkt durch gesundheitliche Vorgeschichten, mittlerweile stark eingeschränkt. Doch gerade dadurch geht den Unternehmen sehr viel Knowhow verloren.

Der Staat ist immer mehr gefordert, durch Transferleistungen und Stützung des Pensionssystems, nicht nur ein Mindestmaß an Kaufkraft, sondern generell das Abrutschen in eine von Armut geprägten Gesellschaft aufzufangen. Finanzielle Einschnitte im Gesundheitssystem und bei Sozialleistungen sind bereits deutlich spürbar. Nicht ohne Grund – denn durch die verminderte Wirtschaftsleistung (im Verhältnis zu den Ausgaben) kann die Finanzierbarkeit nur durch Verschuldung aufrechterhalten bleiben. Wer rechnen kann, weiß, dass dieser Weg eine Sackgasse ist.

Doch wie sieht es auf Seiten der Gesellschaft aus? Oder vielmehr dem Anteil an möglichen Arbeitnehmern.

Es ist sehr viel Frust und Angst spürbar. Ängste um den Arbeitsplatz und dem Abrutschen ins soziale Abseits. Frust, für oftmals wenig Geld Tag für Tag zu Höchstleistungen angetrieben zu werden, nicht der eigentlichen Qualifikation entsprechend tätig sein zu müssen u.v.m. Dem gegenüber steht eine phantasielose Arbeitsmarktpolitik, die die Vermarktung „guter“ Jobs gewerblich organisierten Karriereplattformen überlässt, selbst aber meist nur die „Hunger-Jobs“ anbieten kann. Ausbildungsprogramme beschränken sich mittlerweile meist nur noch auf „Wie schreibe ich eine Bewerbung“ oder in ihrer Qualität fadenscheinige Kursangebote. Kein Wunder also, dass der durchschnittliche Arbeitnehmer sich demoralisiert zurücklehnt und sagt: „warum soll ich arbeiten, wenn ich fast so viel Arbeitslosengeld kassiere“. Was sich dadurch zeigt, ist, dass keine Perspektiven vermittelt werden können. Kein Arbeitnehmer sieht sich gerne nur als Lohnsklave.

Noch vor einigen Jahren hat das österreichische AMS (Arbeitsmarktservice) eine Initiative gestartet, in der man versuchte, aus Arbeitnehmern verantwortungsbewusste Unternehmer zu machen. Ein Versuch, der alleine an den harten Rahmenbedingungen der Selbstständigkeit scheitern musste. Fachliche Kompetenz alleine genügt für das Unternehmertum nicht. Es braucht auch noch kaufmännische Erfahrung, entsprechendes Geschick und natürlich Wissen. Viele dieser „Neuen Selbstständigen“ fanden sich deshalb ziemlich rasch in einem Insolvenzverfahren wieder. Was ihnen, nebenbei bemerkt, den Zugang zum Arbeitsmarkt danach zusätzlich erschwert (Stichwort Gehaltsexekutionen).

Der Grundgedanke dieses Konzepts wurde zwar schlecht durchdacht, ist jedoch nicht gänzlich von der Hand zu weisen. Fakt ist, dass unsere Gesellschaft durch den jahrzehntelangen Wohlstand, fast unendlichen Sozialleistungen, Beschäftigung von Gastarbeitern für unbeliebte Jobs schlichtweg verwöhnt ist. Wir haben dabei (Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel ;)) verlernt, wie es ist, wenn wir für uns selbst die Verantwortung tragen müssen, sich jeden Tag aufs Neue einem Wettbewerb zu stellen. Kein Wunder – verlassen wir uns doch nur zu gern auf unser „überreglementiertes“ System, das uns einen gewissen Schutz und Geborgenheit verspricht. Wir haben (im übertragenen Sinn) vergessen, was es bedeutet, morgens auf die Jagd zu gehen und abends mit leeren Händen und hungrig wieder nachhause zu kommen, nur um es am kommenden Tag erneut zu versuchen. Wir haben verlernt, uns für Notlagen Reserven anzulegen. Im Gegenteil – wir leben auch noch auf Pump.

Es gibt jedoch auch eine gute Nachricht! Unser arbeitsrechtliches System kennt für viele Arbeitnehmer einen Ausweg, der sich nur an der Selbstständigkeit anlehnt. Es handelt sich hierbei um den „Freien Dienstnehmer (nach ASVG)“. Diese eher wenig genutzte Beschäftigungsform ein Hybrid aus Werkvertrag und echtem Dienstvertrag und wird besonders von den Sozialversicherungsträgern, aber auch von den Wirtschaftskammern nicht gerne gesehen. Warum? Ganz einfach – es geht dabei um die mögliche Umgehung eines echten Dienstvertrages nach ASVG bzw. einer gewerberechtlich geregelten Tätigkeit, da die Abgrenzung zwar vertraglich definiert werden kann, letztendlich aber auch gelebt werden muss. Besonders im Falle einer Einschätzung als echten Dienstnehmer nach ASVG können so dem Dienstgeber heftige Nachzahlungen drohen.

Was kennzeichnet den Freien Dienstnehmer nach ASVG?

Vorteile für den Dienstnehmer: Im Unterschied zum Werkvertragnehmer, der ja ein echter Unternehmer ist, schuldet der DN (Dienstnehmer) dem DG (Dienstgeber) nur seine Arbeitskraft, aber kein verbindliches Ergebnis. Es gilt nur die Sorgfaltspflicht. Zudem werden die benötigten Arbeitsmittel üblicherweise vom DG bereitgestellt. Es gibt einen frei vereinbarten Stundensatz (Lohnersatz) und die Arbeitszeit kann seitens des DN ebenso frei gewählt werden. Dies bedeutet auch, dass man seinen „Lohn“ weitgehend selbst bestimmen kann. Die Sozialversicherungsbeiträge werden vom DG entrichtet. Erweist man sich als guter DN, hat man gute Chancen vom DG in eine Festanstellung übernommen zu werden.

Nachteile für den Dienstnehmer: Es gibt kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, keinen Kündigungsschutz (lediglich im Rahmen des ABG), auch das ArbeitnehmerInnen Gesetz findet nur eingeschränkt Anwendung, man ist statt Lohnsteuer- (wird durch den DG entrichtet) Einkommenssteuerpflichtig (muss man sich selbst darum kümmern und ggf. sogar einen Steuerberater anheuern) und bei der Überschreitung der Einkommensgrenze wird eine Nachzahlung fällig. Das monatliche Arbeitsaufkommen wird vom DG bestimmt, wodurch auch das Einkommen starken Schwankungen unterliegen wird.

Vorteile für den Dienstgeber: Gerade für Kleinbetriebe kann dieses Konzept sehr interessant sein. Können sie sich doch so in den Genuss von langjährig erfahrenen Arbeitskräften bringen und den finanziellen Aufwand dafür risikolos kalkulieren. Z.B. bei Projektarbeiten, aber auch für schulende/beratende Tätigkeiten.

Nachteile für den Dienstgeber: Primär durch die vertragliche Gestaltung mit dem DN und der Möglichkeit, dass das Arbeitsverhältnis als echter Dienstvertrag eingestuft wird.

Sozialökonomische Aspekte

Selbstverständlich ist dieses Beschäftigungsmodell, wie jedes andere auch, anfällig auf Missbrauch. Doch scheint der vermehrte Nutzen dieser Beschäftigungsform eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmer, Wirtschaft und Sozialstaat zu begünstigen. Dieser Gedanke lässt sich gleich mehrfach positiv begründen:

• Arbeitnehmer behalten den Kontakt zur Arbeitswelt = Erhalt des Knowhows, Training von Fertigkeiten, innerbetriebliche Weiterbildung (auch durch Job-Jumping), soziales Umfeld bleibt intakt, höhere Selbstverantwortung, manch vorherige Arbeitnehmer wird so zum erfolgreichen Unternehmer

• Dienstgeber können sich einen Pool aus Arbeitskräften anlegen = exakte Kalkulation der Arbeitskosten, verbesserte Wettbewerbsfähigkeit gerade bei Kleinbetrieben, hohe Verfügbarkeit von beruflichem Knowhow

• Staat und Sozialversicherungen profitieren am meisten = Transferleistungen sinken, da es zu einer Mehrbeschäftigung in der Bevölkerung kommt bzw. Verringerung von Arbeitslosigkeit, die so freigesetzte Innovationskraft bedeutet einen Anschub für die Landeswirtschaft (BIP), Steuereinnahmen und Abgaben steigen wieder; ebenso steigen die Einnahmen bei den Sozialversicherungsträgern, was nicht nur dem Gesundheitssystem zugutekommt, sondern durch die fast selbstständige Tätigkeit und gestiegene Eigenverantwortung einen Rückgang von Krankenständen nach sich ziehen würde. Sogar das Pensionssystem würde durch diese zusätzlichen Einnahmen entlastet werden.

Der erste Schritt

Kein Nehmen ohne Geben. Es erfordert ein Umdenken insbesondere bei den regulierenden Institutionen. Gemeint ist die Anerkennung des „Freien Dienstvertrages nach ASVG“ als reglementierte Beschäftigungsform. Wirtschaftskammern, Sozialversicherungsträger und Gewerkschaften müssen sich den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen stellen, wenn sie eine Änderung herbeiführen wollen. Die regierende Politik ist gefordert, diesen Umdenkprozess mit den notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzustoßen. Schutzbietende Institutionen, wie Arbeiterkammern und Arbeitsgerichte sind dazu angehalten, diesen Prozess zum Erhalt von Fairness und sozialer Gerechtigkeit zu überwachen.

Das erwerbslose Grundeinkommen als Teil der Lösung oder Utopie?

Uns ist klar, dass es eine Vollbeschäftigung auf Jahre hinaus nicht mehr geben wird. Dafür fehlen alleine schon die wirtschaftlichen Voraussetzungen. Um die daraus resultierende „Einkommenslücke“ zu schließen, gibt es Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Mindestsicherung. Für betroffene Menschen sind das jedoch oft nur Pflaster. Für den Staat und die Allgemeinheit allerdings eine mittlerweile kaum noch zu finanzierende Belastung. Um die Finanzierbarkeit weiterhin zu gewährleisten, benötigt der Staat eine Steigerung seiner Einnahmen bei gleichzeitiger Verringerung der Sozialausgaben. Auf den Punkt gebracht – es müssen mehr Menschen arbeiten und weniger Menschen Sozialleistungen beziehen. Erst dann ist wieder eine Grundlage für „soziale Gerechtigkeit“ gegeben. Bedürftige Menschen erhalten was sie wirklich benötigen, die Gesellschaft erhält ein z.B. an das BIP gebundenes Grundeinkommen. Arbeitsscheue Menschen und Sozialschmarotzer wird es sowieso immer geben, weshalb die Gesellschaft diese auch immer durchfüttern muss. Doch es gibt einen weit höheren Anteil an erwerbswilligen Menschen, die nur aufgrund der Rahmenbedingungen leer ausgehen. Das erwerbslose Grundeinkommen könnte diese Sozialleistungen zu 100% ersetzen. Stufenweise Einkommensgrenzen regeln den Bezug nach unten. Die Forderung, durch Erwerbstätigkeit dieses System aufrecht zu erhalten, bleibt natürlich bestehen.

Zum Nachlesen:

AMS http://www.ams.at/freier-dienstnehmer

WKO (PDF) https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Arbeitsrecht/Beschaeftigungsformen/ArbeitsvertragfreierDienstvertragWerkvertrag-DieWahlderricht.pdf

BMF https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/dienstvertrag-werkvertrag/dienstvertrag-freier-dienstvertrag-werkvertrag-index.html

AK https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitsvertraege/Freier_Dienstvertrag.html

SV http://dienstgeber.wgkk.at/portal27/wgkkdgportal/content?contentid=10007.724721&viewmode=content

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