Erstens kommt es schlimmer, Zweitens als man denkt!
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Die Regierung hat gestern – verspätet - den Gesetzesentwurf für die Reform der Mindestsicherung vorgelegt.
Mit einigen – bösen – Überraschungen.
Der Regress, also eine Rückforderung der Sozialhilfe, wenn der Betroffene später wieder ein Einkommen hat, ist derzeit aufgrund einer 15a-Vereinbarung ausgeschlossen. Im Gesetzesentwurf fehlt aber eine derartige Festlegung, somit stünde es einzelnen Ländern frei, den Regress wieder einzuführen.
Und:
Gemäß dem Gesetzesentwurf soll übrigens nicht nur auf das Vermögen des Mindestsicherungsbeziehers zugegriffen werden, sofern es 5200 Euro übersteigt, sondern auch das Einkommen von Angehörigen bzw. Lebensgefährten, die im gleichen Haushalt leben, in der Berechnung einfließen.
Die Pikanterie schlechthin ist allerdings, daß die Regierung mit Mehrkosten von 14,5 Mio bis zum Jahr 2022 rechnet.
Bezahlt werden muß das allerdings nicht aus dem Bundesbudget, sondern diese Mehrkosten treffen die Länder. Wie exakt diese Prognose ist, lässt sich aber noch nicht abschätzen. Im Dokument selbst ist angeführt, daß die tatsächliche finanzielle Auswirkung von den Ausführungsgesetzen der Länder abhängen wird.
Am Ende wird es wohl heißen:
Außer Spesen nichts gewesen!