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Im Zuge der extremen Schneefälle der letzten Tage kam es wieder zu einer Diskussion um die Entschädigung für die freiwilligen Helfer vor allem jene der freiwilligen Feuerwehr.
Derzeitige Situation
Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die als Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, der Rettung oder sonstiger Hilfsdienste an einem Katastrophenhilfsdienst teilnehmen, stellt diese Tätigkeit einen rechtmäßigen Hinderungsgrund für das Fernbleiben von der Arbeit dar. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann keine arbeitsrechtlichen Sanktionen (z.B.Verwarnung, Entlassung) verhängen.
Eine Entschädigung für den Dienstgeber gibt es bei derartigen Einsätzen nicht.
Der Salzburger Landesfeuerwehrkommandant Leo Winter fordert nun vom Bund eine Entschädigung. "Mir platzt schön langsam der Kragen, dass wir keine Möglichkeit finden, vom Bund eine Entschädigung zu bekommen, wenn ein Arbeitgeber einen Helfer von der Arbeit freistellt – egal, ob das nun die Feuerwehr ist oder zum Beispiel auch die Bergrettung".
Wichtig wäre z.B. auch eine Abgeltung bzw. Lösung für Kursbesuche. Zahlreiche Urlaubstage müssen für Kurse, die notwendig sind um professionell helfen zu können, "geopfert" werden.
Ein Problem bei der Lösung deses Problems – sowohl Feuerwehr- als auch Katastrophengesetze sind Landeskompetenzen.
D.h. es gibt österreichweit 9 verschiedene Fassungen davon.
In NÖ hat man erst 2015 im Zuge der Neufassung des Feuerwehrgesetzes das Recht auf Entschädigung des Arbeitgebers entfernt, da es schlichtweg unpraktikabel war.
Eine derartige Ausgleichszahlung könnte aus den Mitteln des Bundes-Katastrophenfondsgesetzes 1996 bezahlt werden. Dafür müsste dieser aber mit zusätzlichen finanziellen Mitteln ausgestattet werden.
Ein Gesetzesentwurf für eine bessere arbeitsrechtliche Absicherung von HelferInnen sowie eine Aufstockung des Katastrophenfonds wurde erst im Juni 2018 von der Regierungsmehrheit und den NEOS abgelehnt.