In der Debatte um die Mindestsicherung wurde ein besonders bedenklicher Teil unter den Tisch gekehrt.
Keine Mindestsicherung mehr für entlassene Straftäter
Die geplante Mindestsicherungreform sieht vor, daß vorzeitig aus der Haft entlassene Straftäter keine Mindestsicherung mehr bekommen. Laut dem Entwurf von FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein sind davon nur Menschen betroffen, die zu mehr als sechs Monaten Haft verurteilt wurden.
Werden sie vorzeitig entlassen, bekommen Straftäter für den Rest der ausgesprochenen Haftdauer nur noch die Grundversorgung, die je nach Bundesland zwischen 290 und 365 Euro beträgt.
14.000 Menschen werden in Österreich jährlich zu mehr als sechs Monaten Haft verurteilt. Da Ausländer nach der Haft meist abgeschoben werden, sind ein Großteil der Betroffenen Österreicher.
Wir produzieren auf diese Weise mehr Rückfalltäter.
Diese Menschen werden nicht nur in die Armut gedrängt, sondern auch in die Krimininalität
Man darf schon gespannt wann der Strafvollzug privatisiert wird und das lukrative Geschäft mit den Häftlingen beginnt.