Vorwort: Beförderungspflicht von Blindenführhunden
Artikel vom 30.08.2012, 23:46 Uhr
Frauenberger: "Neue Regelungen für Wiener Taxis"
Wien (OTS) - Mit 31. Dezember 2011 gelten in Wien strengere
Regelungen für Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenunternehmen. Das mit
den Sozialpartnern erfolgreich ausverhandelte Paket reicht dabei von
der Einführung eines generellen Rauchverbots über die Festlegung
höherer Qualitätsstandards der eingesetzten Fahrzeuge bis hin zur
Einführung einer Beförderungspflicht für Blindenführhunde.
Außerdem müssen ab 1. Jänner 2013 alle eingesetzten Fahrzeuge mit einer
funktionierenden Klimaanlage ausgestattet sein. Dazu die zuständige
Stadträtin Sandra Frauenberger: "Mit diesen neuen Bestimmungen wollen
wir sowohl im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten als auch
des Tourismusstandorts zur Qualitätssicherung im Taxi-Gewerbe
beitragen. Ich sehe die Wiener TaxiunternehmerInnen und die
LenkerInnen hier als starke PartnerInnen, denn auch ihnen muss der
gute Ruf der Wiener Taxis ein zentrales Anliegen sein."
Umrüstung auf Öko - Taxis wird dank strenger Emissionsbestimmungen bei allen
Neuzulassungen forciert
Anknüpfend an europaweit festgelegte Abgasemissionsgrenzwerte für
Personenkraftwagen legen die neuen Regelungen folgende zusätzliche
Eignungskriterien für die Fahrzeuge fest. Für das Taxi-Gewerbe
neuzugelassene Fahrzeuge müssen ab dem 1. April 2012 den
Emissionsgrenzwerten Euro 5 bzw. ab dem 1. September 2015 Euro 6
entsprechen. Sie sind damit bei den Emissionsstandards an die höchste
Gesetzgebungsstufe gebunden. Ältere Modelle werden nicht mehr neu
zugelassen. "So forcieren wir ein möglichst rasches Umrüsten auf Öko
- Taxis mit weit weniger schädlichen Emissionen," unterstreicht
Frauenberger.
Im Rahmen eines gemeinsamen Fototermins mit Stadträtin Sandra
Frauenberger, Ing. Wolfgang Altmann, Geschäftsführer Wien Energie
Vertrieb GmbH & Co KG und Martin Hartmann, Geschäftsführer Taxifunk
40100/60160 werden die neue umweltfreundlichen Taxis vorgestellt.
Bitte merken Sie vor:
Fototermin: "Umwelt-Taxis in Wien auf dem Vormarsch"
Ort: Taxistand Felderstraße vor dem Rathaus der Stadt Wien
Zeit: Dienstag, 13. Dezember 2011, 13.00 Uhr
(schluss)gph
Rückfragehinweis:
Büro Stadträtin Sandra Frauenberger
Mediensprecherin Gabriele Philipp
Tel.: +43 1 4000 81295
gabriele.philipp@wien.gv.at
LINZ (Oberösterreich )
Blindenhunde dürfen oft nicht im Taxi mitfahren
Taxifahrer weigern sich, Blindenhunde zu transportieren, obwohl sie eine Richtlinie dazu verpflichten würde. Die Wirtschaftskammer will nun eine Beförderungspflicht.
Blindenhunde dürfen oft nicht mitfahren
Blindenführhunde sind in vielen Taxis nicht willkommen. Bild: Fond Gubisch
Phonak nano - Das unsichtbare Hörgerät Das kleinste maßgefertigte Hörgerät das es jemals gab - jetzt 14 Tage kostenlos testen!
Ferdinand Kühtreiber, Obmann des oberösterreichischen Blindenverbandes, hat oft Schwierigkeiten, ein Taxi zu bekommen. Sein Blindenführhund stört viele Chauffeure. Sie weigern sich, Kühtreiber und seinen Begleiter mitzunehmen. "In Wien am Westbahnhof haben mir vor Kurzem bei strömendem Regen sieben Taxifahrer die Tür vor der Nase zugeschlagen." Das ist kein Einzelfall. Beim Blindenverband gehen regelmäßig erboste Beschwerden von Mitgliedern ein.
Meistens würden die Taxilenker argumentieren, dass sie den Hund aufgrund einer Allergie nicht mitnehmen können, sagt Kühtreiber: "Unter der Hand erfährt man aber von den Betreibern, dass es vor allem um den Dreck geht, den die Hunde angeblich hinterlassen. Die Chauffeure müssen die Fahrzeuge selbst reinigen. Das ist anscheinend einigen zu viel Arbeit."
Per Richtlinie geregelt
Dabei wäre der Transport von Blindenhunden eigentlich per Richtlinie vom Sozialministerium geregelt. Dort heißt es, dass Menschen mit Behinderung und ihre Assistenzhunde "freien Zugang zu allen öffentlichen Orten, Gebäuden und Dienstleistungen haben müssen".
Auch in Linz scheint einigen Taxilenkern diese Richtlinie herzlich egal zu sein, berichtet Kühtreiber.
Paul Pixner, Obmann der Taxigenossenschaft 6969, ist um Beschwichtigung bemüht: "Wir haben bei uns in einer Kartei vermerkt, welche Fahrer keine Tiere transportieren wollen. Etwa ein Viertel ist dort eingetragen. Wenn ein Blinder telefonisch ein Taxi bestellt, schicken wir einen Kollegen, der kein Problem mit den Hunden hat. Wenn er am Taxistand einsteigt, kann es natürlich sein, dass er bei einem eingetragenen Lenker landet. Aber dass mehrere Chauffeure in Folge einen blinden Fahrgast ablehnen, wäre schon ein ganz blöder Zufall", sagt Pixner.
Lenker, die einen Blinden ablehnen, obwohl sie nicht in der Kartei vermerkt sind, müssen allerdings Konsequenzen fürchten: "Das ist genossenschaftsschädliches Verhalten. In solchen Fällen verhängen wir eine Funkstrafe. Der Chauffeur erhält dann für eine bestimmte Zeit keine Aufträge mehr aus der Funkzentrale." In den vergangenen zehn Jahren sei es aber lediglich einmal zu einer solchen Abmahnung gekommen, berichtet Pixner.
Die Wirtschaftskammer beschäftigt sich inzwischen ebenfalls mit den ausgesperrten Assistenzhunden. Die Kammer möchte noch heuer mit einer Novelle Klarheit schaffen: "Ziel ist, eine Beförderungspflicht für Blindenhunde festzuschreiben", sagt Fachgruppengeschäftsführer Robert Riedl. Dann wären ausnahmslos alle Taxilenker verpflichtet, Blindenhunden in ihr Fahrzeug zu lassen, und Kühtreiber müsste dann nicht mehr in Wien im Regen stehen.
Quelle :
Freitag, 15. Jänner 2016, 16:42 Uhr Öberösterreichische Nachrichten ! Blindenhunde dürfen oft nicht im Taxi mitfahren
Webseite http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Blindenhunde-duerfen-oft-nicht-im-Taxi-mitfahren;art4,2085153
P.S. Neuer Beitrag folgt demnächt