Seit dem 1.1.2015 sind endlich alle Assistenzhunde im Bundesbehindertengesetz geregelt. Assistenzhunde sind speziell ausgebildete und ausgesuchte Hunde, die für einzelne behinderte oder anfallskranke Menschen arbeiten. Wir sind keine Therapiehunde - die gehören im Regelfall Menschen ohne Behinderung und werden für Besucherdienste oder auch bei Therapien eingesetzt. Sie leisten auch eine wichtige Tätigkeit, haben aber eine ganz andere Aufgabe und Ausbildung als wir und müssten daher auch in anderen Rechtsvorschriften vorkommen. Also bitte nicht mit uns zu verwechseln!
Ein Assistenzhund ist ein Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Gesundheit und seiner wesensmäßigen Eignung sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung – vor allem im Hinblick auf Sozial- und Umweltverhalten, Unterordnung und spezifische Hilfeleistungen – besonders zur Unterstützung eines Menschen mit Behinderung eignet.
Natürlich können diese Hunde einen menschlichen Assistenten nicht vollständig ersetzen, sie können aber doch dem/ der Hundeführer/in ein Stück Selbständigkeit geben - nicht als eine Art Medikament, sondern als Hilfe zur Selbsthilfe. Wundertiere sind sie natürlich nicht, aber ihre Leistungen sind beachtlich. Assistenzhunde / Rehahunde | helfende-engel.at
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Für Assistenzhunde gelten in bestimmten Bereichen besondere rechtliche Bestimmungen. In vielen Gemeinden sind Besitzer von Assistenzhunden nach einem entsprechenden Nachweis von der Zahlung der Hundesteuer freigestellt.
Was bedeutet ein Assistenzhund für die Menschen mit besonderen Bedürfnissen Unabhängigkeit – mehr Lebensqualität
1. Weniger Stress und Unsicherheit in fremder Umgebung (Vertrauen)
2. Mehr Mobilität durch gut ausgebildete Assistenzhunde
3. Mehr Selbständigkeit und dadurch größere Unabhängigkeit
4. Selbstbestimmtes Leben
5. Tut der Seele gut( Seelentröster)
6. Erhöhte Sicherheit im Straßenverkehr
7. Kann einen großen Teil der menschlichen Hilfe übernehmen
8. Ist kostengünstiger als die menschliche Hilfe
9. Wir erleben immer wieder das ein Assistenzhund ein Bindeglied zwischen der Bevölkerung und den Personen mit besonderen Bedürfnissen ist
10. Zwischenmenschliche Kontakte entstehen, man kommt ins Gespräch und Barrieren werden abgebaut
11. Man geht ohne Angst und Hemmungen aufeinander zu.
12. Mehr Lebensqualität für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
13. Bessere Umweltorientierung
14. Geringeres Risiko bei Hindernissen
Der Unterschied zwischen einen Assistenzhund und einem Therapiehund
Ein Assistenzhund ist kein Therapiehund. Die grundlegende Unterscheidung beruht darin, dass der Assistenzhund für einen einzigen Menschen da ist, während der Therapiehund seine Aufgabe vielen, immer wieder wechselnden Menschen in Schulen, Krankenhäusern und Praxen gegenüber erbringen muss.
Ein Assistenzhund muss seinem Menschen aktiv helfen, er hat klar umrissene Aufgaben und lernt viele Kommandos. Ein Therapiehund hilft passiv durch seine Anwesenheit und den Kontakt mit ihm. Nicht jeder Assistenzhund ist als Therapiehund geeignet und nicht jeder Therapiehund als Assistenzhund; eine duale Ausbildung ist aber nicht ungewöhnlich.
Therapiehunde benötigen einen sehr ausgeglichenen, ruhigen Charakter (mehr noch als ein Assistenzhund), er darf auch in der Gegenwart vieler Menschen um ihn herum, die ihn u.U. auch anfassen wollen, seine Ruhe nicht verlieren. Der sogenannte Will-to-please (Wille zu gefallen) muss nicht sonderlich ausgeprägt sein, ob er ein Kommando sofort oder erst nach Wiederholung ausführt ist bei ihm weniger wichtig als beim Assistenzhund.
Der Assistenzhund benötigt einen ausgeprägten Will-to-please. Als Behindertenbegleithund muss er “nur” willig auf ein Kommando reagieren und es ausführen, als Warn- und Signalhund muss er von sich aus reagieren und seine gewünschte Aufgabe ausführen ohne ein Kommando zu erhalten.