Überlegungen zu "Was tun mit straffälligen Asylwerbern"

Ich möchte eine Idee in den Raum stellen, hauptsächlich, um mir meine Gedanken zu einem bestimmten Thema endlich mal von der Seele zu schreiben. Ich hätte gerne in einem bestimmten Bereich eine Änderung. Nein, in sehr vielen, aber ich beschränke mich hier mal auf diesen. Ich halte das derzeitige System, in dem straffällige Asylwerber oder straffällige subsidiär Schutzberechtigte nach Verbüßen der Strafe wieder auf freien Fuß gesetzt werden für nicht richtig.

Derzeit ist es so geregelt, bzw. sieht die tatsächliche Praxis so aus:

Für den Fall, dass ein Asylwerber, der von uns aufgenommen werden will, straffällig wird. Er auch verurteilt wird. Er einen negativen Asylbescheid erhält und abgeschoben werden soll. Aber entweder – sein Heimatland „nimmt ihn nicht zurück“ oder – sein Heimatland ist unbekannt. Weil er augenscheinlich ein falsches angibt, und man ihm nicht das Gegenteil beweisen „kann“, oder weil er gar kein Land angeben möchte. Wie übrigens auch das Land unbekannt ist, weil er es nicht sagen kann oder will, in welchem er zuerst Europa betreten hat. Oder natürlich auch, man kann ihn in sein (angebliches) Heimatland nicht abschieben, da er in diesem nicht sicher wäre. Nach Ungarn zB sowieso auch nicht. Etc.

Was ist die Konsequenz?

Diese Person bleibt, nach Verbüßung der Strafe (falls eine Haftstrafe verhängt wurde) in Österreich, als Subsidiär Schutzberechtigter, was weiter bedeutet, er erhält, neben der für ihn kostenlosen Krankenversicherung, einen gewissen Geldbetrag, den ich jetzt nicht näher benennen kann (der auch in den Bundesländern verschieden ist, oder?), er erhält aber kein Quartier, aber Zugang zum Arbeitsmarkt.

So. Ich hoffe soweit ist es korrekt.

Was sind die weiteren Konsequenzen dieser Vorgehensweise?

Es sind dadurch Personen auf der Straße, als potentielle Gefahr für „die Allgemeinheit“, da es sich oftmals um gewaltbereite – weil teilweise vielleicht auch einfach nichts anderes kennende – Menschen handelt.

Jedoch nicht nur subsidiär Schutzberechtigte, sondern, wie der furchtbare Fall vom Brunnenmarkt zeigt, auch irgendwelche Personen, die mit einem Visum kamen, aber trotz mehrerer Straftaten einfach nicht wieder gingen, meine ich hier. Anscheinend wird nicht mal hartnäckig versucht, solche Leute wieder loszuwerden.

Mir geht’s hier übrigens nicht ums Geld, was solche Personen kosten und verursachen, welche hier noch nie einen Beitrag geleistet haben und mit hoher Wahrscheinlichkeit – da selbst bei vorhandenem Arbeitswillen und Fleiß das Erlernen unserer Sprache nicht besonders einfach ist und, wie jetzt hoffentlich endlich JEDEM klar ist, fast durch-die-Bank keine, für unsere Gesellschaft/Wirtschaft brauchbare Ausbildung mitgebracht wird – auch wohl in den nächsten Jahren bei uns nicht viel beitragen werden (können).

Mir geht es tatsächlich um unsere Sicherheit, um die Sicherheit meiner Familie, meiner Freunde, um die Sicherheit meiner Kinder, wenn die mal groß genug sind, um „in Wien“ wegzugehen, um meine Sicherheit.

Ich will, dass uns unser Staat, so gut es ihm möglich ist, vor Gewaltverbrechen (gerne auch vor allen anderen) schützt. Selbstverständlich ist es nicht möglich, jede Straftat zu verhindern. Und Straftaten gibt es in jedem Land, in jeder Bevölkerung, immer und wohl für alle Zeiten. Leider, aber soweit ist das klar. Österreich hat schon seine eigenen Verbrecher.

Es ist aber möglich, „zusätzliche“ Straftaten zu verhindern. Der Mord am Brunnenmarkt hätte verhindert werden können und müssen. Viele Straftaten, die derzeit passieren, hätten nicht passieren müssen und dürfen. Weil diese Leute einfach nicht mehr hier sein dürften.

Noch einmal zur Verdeutlichung: Ich meine in diesem Beitrag ausschließlich Personen, welche im Laufe ihres Asylverfahrens straffällig/gewalttätig wurden, der Tat überführt wurden, die Strafe verbüßt haben und – einfach trotzdem möglicherweise für den Rest ihres Lebens hier bei uns bleiben. In dem Wissen, angesammelt durch die gemachten Erfahrungen, dass ihm der Staat Österreich aber überhaupt nichts kann. Sein wir ehrlich – bis jemand bei uns eine unbedingte Haftstrafe ausfasst, muss er schon gehörig was angestellt haben. Ganz besonders, wenn man sich das Jugendrecht ansieht, und dabei im Blickwinkel hat, dass es wohl mehrere 17-jährige gibt, die einfach besonders erwachsen aussehen. Und wenn dann so Fälle zur Öffentlichkeit gelangen, wie der von der bedauernswerten Pensionistin, welche von einem jungen Asylwerber vergewaltigt wurde, welcher von einer Richterin eine Strafe von – was warens genau, 22 Monate? – bekam. Der kommt nach 22 Monaten raus, ist da und bleibt da. Und das Gefängnis wird ihn wohl eher nicht zum Positiven verändert haben.

Es tut mir leid, ich finde das nicht richtig. Wer den Aufnahmestaat so missachtet, dass er Gewalttaten gegen die Aufnahmegesellschaft setzt, welche ihn vor Verfolgung schützt, ein Obdach bietet mit Verpflegung, seine Krankheiten kuriert, der hat hier nichts verloren. Nein, nein und nochmals nein, den will ich nicht hierhaben.

Aber was ist nun die Lösung? Was ist „gerecht“? Und „gerecht“ wem gegenüber?

- Dem Straftäter, der zu uns kam, um am Leben zu bleiben (bleiben wir einfach bei dieser Theorie. Der Beweggrund, warum er herkam, tut bei dem gegenständlich behandelten Problem ja nichts zur Sache – weshalb auch immer diese Person hier ist, ich will sie nun nicht mehr.)

- Oder „gerecht“ der Bevölkerung gegenüber? Wo Menschen Opfer von Verbrechen wurden, welche, wenn die Personen nicht mehr hier wären, erst gar nicht begangen worden wären?

- Oder „gerecht“ den anständigen Flüchtlingen gegenüber, welche sich über-kurz-oder-lang mit einer zunehmenden Fremdenfeindlichkeit konfrontiert sehen werden, obwohl sie tatsächlich kamen, um (in einem der möglicherweise erstrebenswertesten Länder der Welt) neu zu starten, in Frieden zu leben, ihren Beitrag zu leisten, und freundliche, gute Menschen sind?

- Ist es „gerecht“ der einheimischen Bevölkerung gegenüber, dass diese, aufgrund der tatsächlichen Vorfälle, aufgrund der in den Medien hochgepushten Fälle, aufgrund der (vermuteten) nicht-öffentlich-gemachten Fälle, dass viele viele Leute „fremden Fremden“ gegenüber immer misstrauischer werden? Dass das subjektive Sicherheitsgefühl immer mehr schwindet?

Nochmals, ich rede hier von Straftätern. Wiederholungstätern. Gewalttätern. Welche es erwiesenermaßen, nach gültigem Urteil, sind. Die (ev. aufgrund dessen) einen negativen Asylbescheid erhalten haben. Falls Sie nun denken, ich mache hier aus einer Mücke (im Sinne von „Das sind nur Einzelfälle / Das sind doch nur sehr wenige“) einen Elefanten –leider, das mache ich nicht. Es bleibt aber selbstverständlich Ihnen überlassen, ob Sie der Aussage glauben, dass die Anzahl dieser Personen erschreckend hoch ist, da ich ja keine Quelle für diese Behauptung angebe.

Was ist nun die Lösung?

Ich möchte etwas zur Diskussion stellen.

Diesen, klar abgegrenzten, Personenbereich, will ich nicht frei auf den Straßen haben. Ich will nicht, dass, egal wer, Opfer von Personen wird, vor denen der Staat uns hätte schützen können. Wie bereits erwähnt, „der Staat“ wird niemals jedes Verbrechen verhindern können. Aber es muss ihm möglich sein, potentiell gefährliche Personen von der Bevölkerung zu trennen. Der Schutz der Gemeinschaft, jedes Individuums dieser Gesellschaft, MUSS hier mehr zählen, als – ja, als was?

Als das Menschenrecht des Täters? Das Recht worauf? Auf Menschlichkeit ihm gegenüber, selbstverständlich, mit quasi allem was dazu gehört. Aber ist das tatsächlich gleichbedeutend oder sogar wichtiger als das Recht jedes anderen Menschens auf Sicherheit, auf körperliche Unversehrtheit? Und was bedeutet „sein Recht auf“ - ? Dass er einfach so, obwohl er durch den negativen Asylbescheid weiß, die Aufnahmegesellschaft will ihn hier nicht, trotzdem bleiben will, kann, und sogar darf? Und zumindest ein wenig versorgt wird? Und wenn er wieder eine Straftat begeht, halt ein paar Monate im Gefängnis ist, aber dann sicher wieder rauskommt und weiter hier bleiben kann? Welches „Recht“ von wem wiegt mehr?

Ich sehe das so:

Niemand hindert diese Personen daran, freiwillig das Land zu verlassen. Sie erhalten ja auch ein amtliches Dokument, falls sie ihren Pass nicht mehr haben. Thema >man weiß nicht, wohin, oder der Heimatstaat will ihn nicht mehr haben. „Nicht-mehr-haben-wollen“ im Sinne von, bei einer Abschiebung hilft man nicht. Aber ein Einreiseverbot wird’s ja wohl nicht geben. Somit könnten diese Personen jederzeit Österreich verlassen. Österreich kann sie nicht zwingen, aber sie können freiwillig gehen.

Ich verstehe eigentlich nicht, warum auf diesen Aspekt nicht hingearbeitet und nicht hingewiesen wird. Liege ich hier falsch?

Falls nicht – so hat diese Person doch die Möglichkeit einer Ausreise und einem Leben in Freiheit. Nur nicht hier...

Denn hier würde ich für diese Personen ein großes, schönes Aufenthaltszentrum bauen lassen (haben wir nicht sogar ein leer stehendes?). Und dort möchte ich potentiell gefährliche Personen, welche ihr Anrecht darauf, hier FREI leben zu dürfen, verwirkt haben, wissen. Bis sie freiwillig gehen, oder, falls der Grund, warum sie nicht in ihr Heimatland zurückkonnten, hinfällig wird und sie dann freiwillig gehen oder rechtmäßig abgeschoben werden (können). Es soll Ihnen in diesem Zentrum „an nichts fehlen“, es soll ihnen ihre Menschenwürde nicht genommen werden. Es soll ja kein Knast sein, sie haben ihre Haftstrafe für das Verbrechen schon verbüßt. Es soll aber ein fixierter, nicht zu verlassender Aufenthaltsort sein. Es soll möglich sein, in dem Zentrum eine Ausbildung zu erhalten. Es soll den Personen möglich gemacht werden, sich zu rehabilitieren. Vielleicht lernen ja doch einige oder vielleicht sogar viele ein Handwerk, einen Beruf und bei – jahrelanger – guter Führung bekommen sie nochmal eine Chance der Aufnahmegesellschaft. Gerne auch Deutschkurse! Denn da sind die Leute ja sowieso, und eine Fremdsprache kann einem auch in einem anderen Land etwas nützen. Es soll jedoch kein „Urlaub“ werden. Kein Hotel. Für vieles sollen die Leute auch selbst verantwortlich gemacht werden, um die Kosten gering zu halten. Kochen, reinigen, usw. Außerdem bekommen diese Personen dann Verantwortung, einen geregelten Tagesablauf, etc. Aber sie bekommen keinen Cent. Kein Geld für sich oder zum Verschicken. Kein Urlaub. Nur noch dort, für den Rest des Lebens.

Ob mit dieser Aussicht nicht doch einige freiwillig gehen würden?

Für den Fall, dass es tatsächlich ein Einreiseverbot gibt und die Person tatsächlich keine Möglichkeit hat, in irgendein anderes Land zu gehen, ist die 2. Chance natürlich auch gedacht. Das wird vielleicht eine grundlegende Änderung der Person sein müssen, schließlich führt nur der Weg vom Gefängnis hier her.

Ist das gegen die Menschenwürde? Ist das gegen die Menschenrechte? Eine Person zu zwingen (falls es zu keiner 2. Chance kommt, was jedoch auf die Person selbst zurückzuführen wäre), ihr Leben lang an einem Ort zu verbringen? Mit der Gewissheit, keine bekannte Person mehr, auch nicht mehr die Familie, sehen zu können, außer, diese kommen nach Österreich und besuchen ihn? (Was selbstverständlich erlaubt sein soll, so die Besucher die Voraussetzungen für die Einreise nach Österreich erfüllen.)

Ich glaube, dass das Argument „Man kann ja nicht jemanden einsperren, der seine Strafe schon verbüßt hat", der also „nichts getan hat“, hier nicht greift:

1) Die betreffende Person ist illegal in Österreich eingereist. (Klar kann man drüber streiten, dass es legal ja kaum möglich ist, aber der Fakt bleibt trotzdem – er kam illegal her).

2) Die Person hat sich etwas zu schulden kommen lassen und wurde wegen eines Verbrechens verurteilt, sie hat also die Regeln und Gesetze des Aufnahmelandes verletzt. (Natürlich gibt es hier einen großen Spielraum und man kann viel diskutieren – ab welcher Straftat / welcher Art der Straftat / ab welchem Urteil wird (eventueller) lebenslanger Freiheitsentzug in Österreich als Maßnahme gesetzt?)

3) Ev. gibt es sogar einen gültigen Abschiebebescheid, welcher nur nicht vollstreckt wird / werden kann.

4) Von der Person wurde die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise nicht genutzt. (Sollte dies tatsächlich nicht möglich sein, sollte vielleicht wirklich ein Einreiseverbot in das Heimatland vorliegen, ist dies für die Person bedauerlich, wir reden hier jedoch nicht von unschuldigen Lämmern – ohne Verurteilung wäre er gar nicht hier.)

Im Übrigen, um das Gesamtbild abzurunden und wenn ich mir was wünschen dürft, dann hätte ich gern, dass schon bei der Registrierung von Flüchtlingen diesen von Anfang an klipp und klar mitgeteilt wird, gerne mit Dolmetscher, um etwaige Fragen zu beantworten und Missverständnisse erst gar nicht entstehen zu lassen, dass wir hier eine gewaltfreie Gesellschaft anstreben, dass bei Straftaten Gefängnis droht, und dass nach einem Gefängnisaufenthalt unmittelbar nach Verbüßung der Haftstrafe es nicht zurück in die Freiheit auf Österreichs Straßen geht, sondern in ein Aufenthaltszentrum. Für immer, bis zur Ausreise.

Und als Zuckerl wäre dann noch (aber das ist jetzt wirklich nur reinste Utopie), dass bei freiwilliger Ausreise / Abschiebung auch noch festgelegt ist, dass diese Person Einreiseverbot erhält, selbstverständlich schon mal für unser Land, aber klüger und etwas weiter gedacht wäre die Befugnis, ein Einreiseverbot für die gesamte EU festlegen zu dürfen. Wegen Schengen und so. Blanke Utopie, ich weiß.

Kurz zu den Kosten dieses Unterfangens: Ich glaube einfach nicht, dass so ein Aufenthaltszentrum mehr kosten würde, als die Summe aller Kosten, welche anfallen würden, wenn diese Personen dauerhaft in Freiheit (oder auch teilweise vielleicht wieder im Gefängnis) wären. Hier rechne ich (milchmädchenhaft, selbstverständlich, nur gedanklich) auch den volkswirtschaftlichen Schaden gegen, der entsteht, wenn Opfer traumatisiert werden (allein dies zu verhindern sollte Begründung genug sein), aus ihrer Arbeitswelt herausfallen für ungewisse Zeit, Krankenversicherungskosten für die Behandlung der Opfer, mehr Personalaufwand bei der Polizei, Gerichts- und Verfahrenskosten, etc. etc.

Ich hoffe, es ist mittlerweile durchgedrungen, dass es mir nicht darum geht, irgendwelche Personen mutwillig einfach einzukasernieren. Was ich will, ist eine möglichst sichere Umgebung, anders ausgedrückt, ich will, dass potentielle Gefahren für die Bevölkerung präventiv durch unseren Staat abgewendet werden, wenn es ihm möglich ist. Und es wäre vielfach möglich. Es gibt eine Schutzpflicht seinen Bürgern gegenüber.

Ich glaube außerdem, dass uns diese Vorgehensweise für die Gesellschaft und das Zusammenleben etwas helfen würde. Wenn für jeden glasklar ist, die wirklich „Schlimmen“ und „Gefährlichen“ sind aus dem Verkehr gezogen, wird sich auch das subjektive Sicherheitsgefühl wieder heben. Vielleicht begegnen Einheimische Fremdländischen gegenüber dann nicht mehr mit so viel Misstrauen.

Als Randbemerkung – falls nun jemand denkt „Ja, aber dann für Österreicher auch!“ dem muss ich entgegenhalten, dass wir den Personen, von denen ich rede, die Freiheit ja nur in Österreich nicht mehr gestatten. Nur in einem einzigen Land der Welt. In jedem anderen Land kann er gern frei sein, nur nicht mehr hier. Dem in Österreich geborenem Gewalttäter ermöglicht das System, nach Verbüßung seiner Strafe genauso wieder in Freiheit, in dem Land, in dem er geboren ist, zu leben, so wie es auch dem Anderen ermöglicht, in einem anderen Land wieder frei zu sein.

So. Jetzt habe ich mir das von der Seele geschrieben, ich musste diese Gedanken einfach mal rausbringen. Danke fürs Lesen (falls es wer bis hierher geschafft hat), sorry fürs Nicht-Gendern, selbstverständlich meine ich immer mit jeder Aussage beide Geschlechter und ich hoffe es gibt, falls keinen Zuspruch, zumindest kein Bashing.

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