„Gesinnungs“-Polizei: Einschreiten, wenn Hilfeleistungen für politische Zwecke missbraucht werden

Eine Mitteilung der Polizei Rheinland-Pfalz macht derzeit die Runde: Über die sozialen Medien lassen uns die Ordnungshüter wissen, dass sich „Rechtsextremisten“ im Katastrophengebiet aufhalten und – wie schrecklich – vor Ort tatsächlich helfen wollen! Die Polizei habe aber keine Möglichkeit, das zu verhindern – und das ist auch gut so! Denn es wäre unerträglich, wenn die Staatsmacht die dringend notwendigen Helfer nach ihrer politischen Gesinnung auswählen dürfte. Schließlich wird eine vom Hochwasser beschädigte Straße auch nicht nur deshalb schneller von Unrat befreit, weil die helfenden Hände einem Sozial- anstatt einem Nationaldemokraten gehören.

Die Polizei versichert aber in der Meldung, dass sie „mit aller Entschiedenheit gegen Menschen einschreiten“ werde, “die unter dem Anschein von Hilfeleistung die Katastrophenlage für politische Zwecke” missbrauchen würde. Da drängt sich unweigerlich die Frage auf, ob dieser Maßstab auch für die zahlreichen Landes- und Bundespolitiker gilt, die medienwirksam und mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl fast täglich in die überfluteten Gebiete reisen und den Betroffenen und Einsatzkräften vor Ort die ihre Solidarität bekunden.

Polizei Rheinland Pfalz Facebook

Es ist schön zu wissen, dass die Polizei in Rheinland-Pfalz angesichts von 165 zu beklagenden Todesopfern, unzähligen Verletzten und einem Sachschaden in Millionenhöhe die richtigen Schwerpunkte setzt! Das sehen die Menschen, die Opfer der Katastrophe geworden sind, sicherlich genauso.

Dieser Beitrag ist zuerst auf dem konservativen Nachrichtenportal BLAULICHTBLOG erschienen

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