Seit Dezember 2018 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister zu streichen oder – neben der Bezeichnung männlich oder weiblich – auch das dritte Geschlecht „divers“ eintragen zu lassen.
Bei dem seinerzeit in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben ging man davon aus, dass „in Deutschland rund 160.000 Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ leben würden, von denen „potentiell“ 53.000 Personen eine Änderungserklärung abgeben könnten. Man argumentierte außerdem, dass jährlich etwa 1.500 Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Deutschland geboren werden.
Nun hat die Bundesregierung auf Anfrage der AfD-Fraktion konkrete Zahlen vorgelegt, die belegen, dass von der Wahlmöglichkeit eines dritten Geschlechts in weitaus weniger Fällen Gebrauch gemacht wurde, als seinerzeit vorhergesagt. Mit anderen Worten: Die Gesetzesänderung war ein glatter Reinfall!
Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort aus, dass bis Ende 2020 lediglich 394 Personen eine Erklärung abgegeben haben, nach der die Eintragung „divers“ lauten oder der Geschlechtseintrag gestrichen werden soll. Das entspricht einer Änderungsquote von gerade einmal 0,00057 Prozent. In nur 1191 Fällen zielte die Erklärung auf den Wechsel zwischen den Eintragungen „männlich“ und “weiblich“ ab. Auch bei Neugeborenen haben sich die Zahlen nicht so entwickelt, wie man es damals als Begründung für die Gesetzesänderung prognostiziert hatte: Lediglich 19 Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen die Eintragung „divers“ im Personenstandregister von Babys gewählt wurde.
Der Beitrag ist zuerst auf dem konservativen Nachrichtenportal BLAULICHTBLOG erschienen.