Am 1. Juli ist es wieder so weit, dann dürfen unsere Bundestagsabgeordneten erneut jubeln. Denn die Diäten der Parlamentarier steigen zur Jahreshälfte um satte 320,- Euro pro Monat. Ein Volksvertreter „verdient“ dann monatlich 10.323,29 Euro. Damit aber nicht genug. Denn die Parlamentarier erhalten zur Sicherstellung ihrer Arbeit noch üppige Nebenleistungen aus dem Steuersäckel. So erhält ein Bundestagsabgeordneter im ersten Jahr seiner Tätigkeit eine einmalige Zulage von 255,65 Euro. Darüber hinaus bezieht jeder Mandatsträger eine monatliche steuerfreie Aufwandspauschale in Höhe von 4.583,39 Euro. Für Büro- und Kommunikationsmittel kann der Parlamentarier ferner 12.000 Euro pro Jahr beim Deutschen Bundestag geltend machen. Und sollte der Politiker aus dem Bundestag ausscheiden, so bekommt er ein Übergangsgeld in Höhe von 10.323,29 Euro – für jedes Jahr seiner Parlamentszugehörigkeit. Auch eine Altersentschädigung gibt es: 250,- Euro Pensionsanspruch erwirbt ein Bundestagsabgeordneter für jedes Jahr seiner Tätigkeit im Bundestag.
Darüber hinaus gibt es weitere Zuwendungen an die Parlamentarier, die derzeit nicht beziffert werden können, wie beispielsweise einen Zuschuss zur Kranken- und Rentenversicherung, eine Freifahrkarte für die Deutsche Bahn, ein Abgeordnetenbüro im Nebengebäude des Parlaments, eine Versorgungsanwartschaft sowie Kostenerstattungen für beruflich bedingte Reisen.
Es bleibt nun dem scharfen Urteilungsvermögen der f+f-Leser überlassen, ob die Bundestagsabgeordneten verdienen, was sie verdienen.
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Dieser Beitrag ist zuerst auf dem konservativen Nachrichtenportal BLAULICHTBLOG.de erschienen.