Skandal!
oder auch
Ganz klar: Der Hitlergruß fällt unter §86a StGB "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen". Ganz klar auch, daß sich die selbsternannten Anti-AfD-Wachhunde da drauf stürzen.
Weniger klar ist jedoch auf den ersten Blick, warum man scheinbar 4 Jahre gebraucht hat, um dieses Skandalfoto zu finden. Aber Moment mal: Die bösen Männer gehör(t)en der AfD Freising-Pfaffenhofen an, und das liegt nochmal wo? Ach ja, in Bayern. Wann sind da die nächsten wichtigen Wahlen - und zwar zum bayerischen Landtag? In knapp einem halben Jahr! Aha . . .
Hatten wir das nicht schonmal? Aber ja! Vor diesem Hintergrund wundert es auch nicht, daß das Hitlergruß-Foto aus der Zeit vor ihrer AfD-Mitgliedschaft stammt und offenbar erst jetzt ausgegraben wird, um der AfD bei der Landtagswahl zu schaden, aber noch rechtzeitig vor der strafrechtlichen Verjährung des Hitlergrußes.
Was für ein Glück, daß die PC-Wachhunde bei Politikern anderer Parteien nicht so genau hinschauen. Sonst würden die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Hitlergruß-Anzeigen untergehen:
http://politikern-in-den-mund-gelegt.blogspot.de/2013/05/merkel-und-der-hitlergruss-angie-ganz.html
https://sciencefiles.org/wp-content/uploads/2017/01/martin-schulz-hitlergruss.jpg
https://brd20.files.wordpress.com/2009/09/uschi_wedel1.jpg?w=450
Falls sich jemand in diesem Zusammenhang fragt, was z.B. aus der Volksverhetzungs-Anzeige gegen Frau v.Storch geworden ist: https://www.journalistenwatch.com/2018/04/25/ruhe-bei-der-neigungsjournalie-anzeige-der-koelner-polizei-gegen-von-storch-gescheitert/