In letzter Zeit arbeitet sich Deutschland scheinbar an der AfD ab, indem fast jede Klartext-Äußerung mit Anzeigen wegen Volksverhetzung quittiert wird: zuletzt gegen Jens Maier (seines Zeichens selbst Richter), der Boris Beckers Sohn nicht etwa als blöde, primitiv, lästig oder nichtsnutzig beleidigte, sondern es wagte, ihn anhand seiner Hautpigmentierung zu benennen.
Wieso kann man aber ein ganzes Volk verhetzen, indem man nur einen einzelnen Menschen anspricht?
Schauen wir uns dazu einmal in einem Anflug juristischen Verstehenwollens den Volksverhetzungsparagraphen an: §130 StGB. Da der ganze Text für Nichtjuristen verwirrend und ermüdend ist, zitiere ich hier nur die Passagen, die m.E. auf den Fall Jens Maier anwendbar sind.
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ende des Teilzitats aus §130 StGB.
In den Worten "einen Einzelnen" zeigt sich: Es muß gar kein ganzes Volk wörtlich verhetzt werden, sondern z.B. jeder Muslim kann als Stellvertreter eines "Volkes" verhetzt werden.
Der Gesetzestext beantwortet auch die Frage derer, die sich über Anzeigen wegen wahrer Aussagen wundern (z.B. Noah Beckers Hautfarbe): Es ist völlig egal, ob der angebliche Volksverhetzer lügt oder nicht. Lügen bezeichnet das StGB mit Begriffen wie falsch oder wider besseres Wissen (siehe §164 StGB Falsche Verdächtigung), oder unwahre Tatsache behaupten oder verbreiten (siehe §187 StGB Verleumdung). Aber so etwas ist im Volksverhetzungs-§ 130 StGB nirgendwo zu finden. Heißt umgekehrt: Wer die Wahrheit sagt, kann trotzdem als Volksverhetzer bestraft werden!
Das was man sagt oder schreibt, muß nur geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören. Was aber ist der öffentliche Frieden? So wie das Recht hinsichtlich der Volksverhetzung in den letzten Jahren gehandhabt wird, scheint der der öffentliche Friede vor allem darin zu bestehen, daß niemand aus dem grünlinken Lager über irgendetwas zetert, was von rechts kommt. Die Strafanzeige muß noch nicht einmal von einem Verhetzten selbst kommen, sondern auch jeder Außenstehende kann jemanden anzeigen, dessen Äußerungen ihm nicht passen – z.B. ein Ex-Richter am Bundesgerichtshof, der offenbar die AfD oder Herrn Gauland nicht mag.
Was sollte man also tunlichst vermeiden, um nicht als Volksverhetzer dazustehen? Siehe wieder §130 (1) Nr.2 StGB: es geht z.B. um beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden. Zusätzlich muß dadurch die Menschenwürde des Opfers angegriffen werden.
Auch sollte man keine Schriften mit Hass- oder ähnlichen Inhalten verbreiten, näheres siehe §130 (2) StGB.
Zurück zu §130 (1) Nr.2 StGB: Beschimpfen im engeren Sinne des StGB kann man nur Bekenntnisse, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen, siehe §166 StGB.
Verächtlich machen findet sich im §186 StGB Üble Nachrede, aber wegen Verbreitung der Wahrheit kann niemand bestraft werden, siehe z.B. https://www.anwalt.org/ueble-nachrede/.
Verleumdung ist ein eigener Straftatbestand, siehe §187 StGB. Wer die Wahrheit sagt, kann aber kein Verleumder sein, siehe z.B. https://www.anwalt.org/verleumdung/.
Die Menschenwürde ist nirgendwo im StGB näher behandelt. Wenn also z.B. im Falle Jens Maier ./. Noah Becker verhandelt wird, kann es offenbar nicht um Straftaten nach § 166, 186 oder 187 StGB gehen. Sondern der Richter entscheidet nach persönlichem Gefühl, ob das Opfer beschimpft / böswillig verächtlich gemacht / verleumdet wurde, ob dadurch seine Menschenwürde angegriffen ist - und nicht zu vergessen: ob der öffentliche Frieden gestört wurde!
Damit ist §130 StGB für mich ein typischer Gummiparagraph, wie ihn jede Diktatur hat, um Systemkritiker einzuschüchtern und stummzuschalten: Das 3.Reich hatte die Wehrkraftzersetzung, die DDR hatte die staatsfeindliche Hetze, und Merkeldeutschland benutzt die Volksverhetzung, um scheinbar demokratisch und "gewaltfrei" eine Gesinnungsdiktatur durchzusetzen.
Wie der Volksverhetzungsparagraph in Merkelland gehandhabt wird, wenn das deutsche Volk von Ausländern "angesprochen" wird, zeigt beispielhaft das Köterrassen-Urteil.
Insgesamt sehe ich den Volksverhetzungs-Gummiparagraphen im Gebrauch der Merkeljustiz als eine psycho-logische Ergänzung des omnipräsenten Schuldkultes, und beide sind wiederum Teil der täglichen Gehirnwäsche, mit der das deutsche Volk auf pflegeleichtem Willkommens- und Suizidkurs gehalten wird.