Unter direktem Bezug auf Augenzeugen schreibt die Mitteldeutsche Zeitung: <Es soll eine Auseinandersetzung zwischen Markus B. und seinem Bruder auf der einen und zwei Afghanen auf der anderen Seite gegeben haben. Dabei soll der 22-Jährige zu Fall gekommen und mit dem Kopf aufgeschlagen sein. Laut Zeugenaussagen soll Markus B. von einem oder mehreren Afghanen gegen den Kopf getreten worden sein. Ursächlich für den Tod war allerdings nicht direkte Gewalt. Bei der Obduktion am Sonntag wurde festgestellt, dass der junge Mann an Herzversagen gestorben ist. Das steht laut Staatsanwaltschaft „nicht im direkten kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen“. B. soll eine ernste kardiologische Vorerkrankung gehabt haben. Er hat nach Augenzeugenberichten nach dem Sturz zunächst noch gelebt und soll nicht geblutet haben, dann sei er aber blau angelaufen und kollabiert.>
Die SVZ schreibt: <Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding bestätigte erste Informationen zu den Vorfällen in Köthen: ". . . Tödliche Verletzungen durch Schläge oder Tritte konnten nicht festgestellt werden.">
Mit solchen Texten wird nun flächendeckend suggeriert, daß die "Flüchtlinge" gar nicht schuld am Tod ihres Opfers sind, sondern das Ganze nur ein unglücklicher Zufall sei.
Der Haftbefehl lautet laut FAZ auf Körperverletzung mit Todesfolge.
Also quasi ein Versehen: Hoppla, Dein Herz hat unsere Tritte gegen Deinen Kopf nicht ausgehalten? Das können wir doch nicht wissen, denn bei uns in Afghanistan sind Kopftritte nur tödlich, wenn der Schädel zertrümmert wird, das Genick bricht oder der Kopf vom Körper abgerissen wird!
Damit ist die Tür geöffnet zur nächsten Stufe von Kuschelverfahren bei tödlichen Attacken von "Flüchtlingen": Angeklagt wird maximal wegen Körperverletzung mit Todesfolge, die freundliche Mindeststrafe ist 1 Jahr mit der Möglichkeit zur Bewährung (§ 56 StGB).
Denn wer hat mit dem allgemein niedrigen Bildungsniveau der "Flüchtlinge" schon die exakten anatomischen Kenntnisse und Nahkampf-Routine, um mit einem Messer gezielt tödliche Punkte anzugreifen?
Und wer von ihnen kann ahnen, daß ein Schuss in den Kopf meistens tödlich ist, wenn man vor der eigenen Schußwaffen-Premiere nur mit folkloristischen Messern gestritten hat?
Oder daß ein Schubser über das Balkongeländer im 10. Stock tödlich enden kann, wenn die Häuser in der Heimat der "Flüchtlinge" höchstens 2 Stockwerke haben?
Der nächste Kuschelurteils-Coup der deutschen Justiz bei so einem Todessturz erscheint nicht mehr weit: "Der Angeklagte hat dem Opfer lediglich einen kleinen Schubser über das Geländer versetzt, der keinesfalls tödlich gewesen sein kann. Das Opfer starb erst anläßlich seines Kontakts mit dem Boden vor dem Hochhaus an spontanem multiplem Organplatzen und Genickbruch. Das Urteil: 1 Tag auf Bewährung wegen leichter Körperverletzung in Unkenntnis der sich daraus ergebenden Folgen."