Zitate aus dem Westfalenblatt vom 8.6.19 und 6.8.19:
Der Vorwurf lautete zunächst versuchter Mord . . . Anders als zu Beginn des Prozesses hatten sich die fünf Angeklagten doch noch zu den Vorwürfen eingelassen. Alle räumten ein, in der Nacht auf den 5. November 2017 an dem Übergriff auf zwei Bünder beteiligt gewesen zu sein. Das wirkte sich strafmildernd auf das Urteil der Jugendkammer des Landgerichts Bielefeld aus.
Alle waren angeklagt, in der Tatnacht zwei Bünder vor der Bowlingbahn »Red Bowl« grundlos brutal angegriffen und zu Boden geprügelt zu haben. Die Angeklagten, allesamt aus dem Kosovo und aus Serbien, sollen, auch als ihre Opfer bereits hilflos am Boden lagen, weiter auf sie eingeschlagen und -getreten haben.
Erst als Zeugen sich näherten, ließen vier der Beschuldigten von den Männern ab. Z. soll sogar mit voller Wucht gegen Kopf eines Opfers getreten haben, während ein Mittäter dessen Kopf festgehalten habe. Das Opfer, das in dem Prozess als Nebenkläger auftrat, erlitt unter anderem einen Schädelbasisbruch, eine Hirnblutung und ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, verlor zwei Schneidezähne sowie seinen Geruchs- und Geschmackssinn.
Während der Befragung vermied S. (Zeuge) auffallend, den Blick in Richtung der Angeklagten und begründete sein Zögern bei der Identifizierung der Täter mit »Ich habe Angst«. Die Angeklagten zeigten bei der Aussage keine Regung. Aus dem Zuhörerbereich waren, wie auch schon am ersten Verhandlungstag, immer wieder Schluchzer zu vernehmen.
Die Täter räumten nach anfänglichem Schweigen Schläge gegen die Opfer ein, Fußtritte habe es aber nicht gegeben. So kam es zu Bewährungsstrafen wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung zwischen einem Jahr und einem Jahr und neun Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte für sämtliche Angeklagten Gefängnisstrafen gefordert.
Die Beweislage war allerdings so vage, dass bereits am vierten Verhandlungstag ein Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Haupttäter aufgehoben wurde. Unter anderem waren einige Zeugen auch erst mehr als ein Jahr nach der Tat angehört worden.
Die "vage Beweislage" beweist andererseits die systematische Überlastung von Polizei und Justiz, die bis zur unkonkontrollierten Masseneinwanderung ab 2015 systematisch kaputtgespart wurden und nun täglich aufs Neue vor der erheblich höheren Kriminalität der "Flüchtlinge" kapitulieren müssen.
Die Angst des Zeugen vor den faktisch freigesprochenen, hochaggressiven Tätern wird wohl berechtigt sein: Denn wer oder was sollte sie abhalten, den Zeugen irgendwann im Dunklen abzupassen und ihn -diesmal ohne Zeugen- für seine belastenden Aussagen zu "belohnen"?
Auch hier wieder die hypothetische Ethnien-Umkehrung: Wie wären die Urteile wohl ausgefallen, wenn 5 "rechte" Biodeutsche ihre Aggressionen genauso an 2 Ausländern ausgelassen hätten?