Im Januar 2019 starben im Bahnhof Nürnberg Frankenstadion zwei 16-Jährige, die bei einer Rangelei von zwei 17-Jährigen (mit griechischem und türkischem Migrationshintergrund) ins Gleisbett gestoßen wurden. Sie wurden von einer S-Bahn überrollt.
Die Anklage lautet nun sage und schreibe auf "Körperverletzung mit Todesfolge".
Der Grund: Man habe den beiden Verdächtigen nicht beweisen können, dass die Jugendlichen beim Stoßen mit dem Zug rechneten.
Schauen wir uns mal den Bahnhof Nürnberg Frankenstadion von oben an: Gerade Gleise in beide Richtungen auf mindestens 800 Metern Länge.
Auf diese Sichtdistanz braucht eine S-Bahn ungefähr 1 Minute, bis sie den Bahnhof erreicht. In dieser Zeit (der geneigte Leser möge mal in normalem Tempo von 20 bis 80 zählen!) könnte sich jeder Jugendliche ohne gebrochene Beine bei halbwegs klarem Verstand aus dem Gleis der einfahrenden S-Bahn in Sicherheit bringen. Das gelang aber keinem der beiden Opfer. Daher müssen z.B. ihre Verletzungen schon durch den Sturz ins Gleis so schwer gewesen sein, daß sie fluchtunfähig waren. Wie wahrscheinlich tritt so etwas wohl bei 2 Opfern gleichzeitig auf??
Oder die Zeit zwischen Sturz und Einfahrt der S-Bahn war so kurz, daß die Opfer keine Chance mehr zur Flucht hatten. Das konnten die "Schubser" ohne weiteres abschätzen, da eben beim Frankenstadion jede einfahrende S-Bahn lange genug sichtbar ist, und nicht etwa kurz vor dem Bahnhof überraschend aus einer Kurve angerauscht kommt!
Also beim "Rangeln" immer mal kurz zur Seite auf die einfahrende S-Bahn schauen und im richtigen Moment den entscheidenden Stoß setzen: fertig ist der perfekte Bahn-Doppelmord, wenn man sich auf die deutsche Kuscheljustiz verlassen kann.
In der Paxis deutscher Strafverfahren stellt die Staatsanwaltschaft den Angeklagten tendenziell als schlecht dar, unterstellt ihm alle bösen Absichten, die sich vernünftigerweise aus den polizeilichen Ermittlungen ableiten lassen, und verlangt ein entsprechend hohes Strafmaß. Die Verteidigung bringt alle entlastenden Aspekte zugunsten des Angeklagten vor und fordert eine Minimalstrafe bzw. Freispruch. Das Urteil liegt dann gewöhnlich irgendwo in der Mitte zwischen den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Wenn aber wie hier schon die Staatsanwaltschaft die mildest denkbare Anklage "Körperverletzung mit Todesfolge" erhebt, was bleibt dann noch der Verteidigung - außer einen glatten Freispruch zu fordern, weil "alles ein bedauerliches Versehen war"? Das Urteil ist ungefähr absehbar.
Man versuche sich mal den ethnisch umgekehrten Fall auszumalen: 2 Biodeutsche stoßen 2 Migrantenkinder ins Gleis, die von der "zufällig" einfahrenden S-Bahn zermatscht werden. Könnte sich Merkeldeutschland einen Freispruch leisten? Nein, sondern dann würden sofort rechtsextreme Netzwerke, Hass und Rassismus ermittelt (nicht zu vergessen die AfD, die mitgestoßen hätte), und die Täter bekämen die Höchststrafe für Mord ohne jegliche mildernde Umschläge oder vorzeitige Entlassung.
Gesinnungs- und Klassenjustiz in Deutschland: Eine Bananenrepublik, wie sie unter Merkel leibt und lebt.