Es war ein Fall, der für viel Aufsehen sorgte: Im Sommer 2012 verkündete der ORF, Frank Stronach habe das Schloss Reifniz am Südufer des Wörthersees viel zu billig gekauft. 6,4 Millionen Euro zahlte der Austro-Kanadier damals für die Liegenschaft mit 63.132 Quadratmetern Gesamtfläche. Rasch war die Rede von unseriöser Freunderlwirtschaft, die Staatsanwaltschaft leitete entsprechende Ermittlungen ein. Fast drei Jahre später ist klar: An der ORF-Story ist nichts dran. Wie aus einem rechtskräftigen Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 8. Juni 2015 hervorgeht, der der Meinungsplattform FischundFleisch (FuF) exklusiv vorliegt, wurde nun einem Antrag des Milliardärs auf einstweilige Verfügung stattgegeben. Demnach muss der ORF künftig seine unwahren, kreditschädigenden und beleidigenden Behauptungen in der Causa unterlassen. Auch die Tageszeitung "Kurier" und das Nachrichtenmagazin "profil" hatten Stronach unterstellt, die Immobilie weit unter dem Marktpreis erworben zu haben, haben den Rechtsstreit gegen Stronach aber schon lange Zeit vor dem ORF aufgegeben.
Journalisten wissen: Fehler bei der Recherche passieren. Aber dieser hier hätte niemals passieren dürfen. Denn laut Stronachs Medienanwalt Michael Krüger hatte es der ORF nicht einmal der Mühe Wert empfunden, den Milliardär zu fragen, ob etwas an den Vorwürfen dran sei. "Der Fall ist ein besonders anschauliches Beispiel eines Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht", sagt Advokat Krüger.
Wo bleibt die journalistische Sorgfaltspflicht des ORF? Seit wann haben Beschuldigte kein Recht mehr darauf, gehört zu werden? Und das ausgerechnet vom ORF, der sich selbst gerne damit rühmt, Qualitätsjournalismus zu betreiben.
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