C&A verklagt Modedesignerin für Kleinwüchsige

SA-TIERE. Die Modekette C&A strebt gemeinsam mit der ebenfalls als Modekette bekannten Marke H&M eine Sammelklage gegen die Designerin Henriette Kideg an. Diese fertigt spezielle Mode für Kleinwüchsige an. Begründung für die Klage der Modeketten ist Diebstahl – ausgeführt von Frau Kideg.

Innovation geht nach hinten los

In Deutschland leben nach groben Schätzungen des statistischen Bundesamtes etwa rund 100.000 Zwerge, oder wie der Volksmund sie nennt, Kleinwüchsige. Bisher war es so, dass diese, zumeist sehr niedlich anzusehenden Menschen, immer in den Kinderabteilungen der großen Modeketten wie C&A oder auch H&M einkaufen mussten. Dies hat nun eine Modedesignerin geändert und bekommt nun die juristische Rechnung dafür präsentiert.

„Gute Idee, aber nicht mit uns“

„Wir verstehen den kreativen Ansatz von Frau Kideg, allerdings haben wir mit dem Umsatz durch die Kleinwüchsigen fest in unseren Bilanzen gerechnet. Durch die Taten von Frau Kideg entgingen uns in den vergangenen Monaten rund 40.000 Euro Umsatz – und wenn ihre tolles Geschäftsmodell weiterhin so gut funktioniert, wird unser Umsatzverlust immer weiter steigen“, so der einzige Mensch, der von C&A mit uns reden wollte.

Diebstahl von Kunden

Bei der Klage stützen sich die Modeketten auf den Tatbestand des Diebstahls. Dabei hat die Europäische Union dafür zu sorgen, dass der Handel und die Umsätze von Unternehmen nicht durch Diebstahl geschmälert würden. „Wir nennen in der Tat von Frau Kideg ganz klar einen Kundendiebstahl durch ein besseres Angebot. Das ist allerdings für kleine Unternehmen in Richtung von Großkonzernen unzulässig. Denn sollten das viele kleine Unternehmen nachahmen, nimmt das den Konzernen die finanzielle Grundlage“, so der Konzernvertreter.

„Und das ist auch keine Entmündigung der Kunden. Nur weil wir bestimmen, wer wo und vor allem bei wem einzukaufen, hat, entmündigen wir ja niemanden. Wir erleichtern nur die Wahl“, so der Konzernvertreter.

TTIP an Unternehmen von Beamten

„Uns ist der Schutz von Unternehmen, die vielen Menschen Arbeit geben, wichtiger als das Wohlbefinden von Zwergen. Nur weil die jetzt ein Spezialgeschäft wollen um sich so die Demütigung, als Erwachsene in der Kinderabteilung nur Kindermode erwerben zu können, darf der vermutete Gewinn eines Unternehmens nicht kleiner werden. Unser T,T,TIP, verzeihen sie mein Stottern, an Unternehmen, melden Sie beim Staat schnell ihren zu erwartenden Gewinn an. Suchen sie sich nach dessen Ausbleiben einen Schuldigen und verklagen sie ihn“, so ein Staatsbediensteter, der in vorauseilendem Gehorsam agiert. „Besser die, als uns“, lächelt der Beamt verschmitzt.

Kideg ist das zu hoch

„Ich bin es ja gewohnt, den Kürzeren zu ziehen oder klein bei zu geben, aber dass ich nun wegen einer Verringerung der Größe des Gewinns eines anderen in einer Marktwirtschaft verklagt werde, ist mir und vor allem meinen Neukunden viel zu hoch“, so Frau Kideg kleinlaut.

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