Gesetzesrevolution – Waffenherstellen wird mit Tod bestraft

SA-TIERE. Es war das gesetzliche Highlight, das man 2016 nicht erwarten durfte. Das Europäische Parlament stellte das Herstellen von Waffen wie Handfeuerwaffen oder Messer durch Privatpersonen unter – und das ist einmalig in der EU-Geschichte – Todesstrafe. Davon ausgenommen sind systemrelevante Waffenproduzenten für die Armee, die Polizei und natürlich der Export.

EU-Parlament gibt Regeln vor

Und da sage noch einer, in Europa würde man nichts gegen Gewalt tun. Das Europäische Parlament hat nun ein Gesetz verabschiedet, dass von vielen Menschen nach der Verabschiedung begrüßt wurde. „Ich begrüße die Verabschiedung, da nun klar geregelt ist, dass man mit dem Feuer und dem eigenen Leben spielt, wenn man in Europa eine Waffe baut“, so der Österreichs Waffenexperte.

„Kleine über die Klinge springen lassen“

Erste betroffene sind kleine Schmieden, also ortsansässige Handwerksbetriebe. So muss zum Beispiel der Salzburger Messermacher Klappkeller, der Klingen aus Böhlerstahl und Mammut-Backenzähnen fertigte, nun aufgeben. „Ich kann es mir einfach nicht mehr leisten. Ich habe alles durchgerechnet – alles, bis auf jeden Cent genau. Das Ergebnis ist, ich kann meine Familie nicht mehr ausreichend ernähren, wenn ich tot bin“, so Klappkeller.

Steyr Sturmgewehr hilft helfen

„Die Gefahr, die von Privatleuten gefertigte Waffen verbreiten, ist immens“, sagt der Waffenexperte. „Wussten sie, dass Waffen zum Verletzten verwendet werden, manchmal auch zum Töten? Das ist schon erschreckend. Da lobe ich mir die friedensstiftenden Produkte von Heckler & Koch und auch von Steyr Mannlicher, die mit dem Steyr AUG das friedlichste Sturmgewehr der Welt bauen“, freut sich der Experte. Nachweislich sei dieses Gewehr von der österreichischen Armee noch niemals auf einen Feind abgefeuert worden.

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fischundfleisch

fischundfleisch bewertete diesen Eintrag 12.01.2016 23:52:49

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