Nach Beschwerde – einziges echtes Chinarestaurant musste schließen

SA-TIERE. In Österreich und Deutschland gibt es unzählige China-Restaurants. Die meisten davon machen gute Geschäfte und florieren. Allerdings wurde nun nach der Beschwerde eines Gastes in der Grenzstadt Passau das China-Restaurant „Qui Chon Hong“ geschlossen. Den Grund für die Beschwerde und die Schließung verriet uns der Gast exklusiv.

Ein Experte für fremde Kulturen

Die Vorspeise – Frühlingsrolle, die Hauptspeise – Hühnerfleisch süß-sauer, die Nachspeise – gebackene Bananen. „Genau, so sollte ein traditionelles chinesisches Essen aussehen, und dazu noch ein gutes Bier“, schwärmt Hubert Schrammel. Er werde, so der pensionierte Landschaftsgärtner, von allem Exotischen und Fremden angezogen und schwärme geradezu davon. Ob indisch, pakistanisch, japanisch, französisch oder eben chinesisch – bei Essen aus fremden Kulturen sei er nicht nur hin und weg, sondern auch ein Experte.

Hühnerfüße, Babyschlangen und Käfer

„Darum ärgerte es mich da ja so, was mir dieser Herr Qui Chon Hong in seinem gleichnamigen Restaurant vorgesetzt hat. Ich wollte einfach nur die traditionelle chinesische Küche genießen, und was setzt der mir vor? Hühnerfüße, Babyschlangen, und das Schlimmste – Käfer“, echauffiert sich der Landschaftsgärtner, und den warmen Wein danach hätte man auch vergessen. Für ihn sei die Erklärung, in China würde man alles essen, was mit dem Rücken zur Sonne laufen würde, einfach nur eine billige Ausrede, da die nicht wissen würden, was man in der traditionellen chinesischen Küche zubereiten und dem Gast vorzusetzten hätte. Für war der nächste logische Schritt die Beschwerde mittels Anzeige.

Urteilsbegründung aus Passau

Das Amtsgericht Passau prüfte den Fall und wurde auch tätig. Die Verurteilung und die anschließende Schließung gingen prompt. Zur Urteilsbegründung sagte der Richter, man müsse die mitgebrachten Traditionen, dazu gehöre auch das Essen, vor allem, wenn man es Einheimischen servieren würde, den Gepflogenheiten hierzulande anpassen. „Hühnerfilet ja, Hühnerfüße mit Krallen nein, Babykarotten ja, Babyschlangen nein, Bananen ja, Käfer nein“, so schloss der Richter die Urteilsverkündung.

„Urteil hat Vorbildwirkung“

Schrammel selbst sagte zum Urteil, dass er damit zufrieden sei. „Das Urteil ist exemplarisch, vor allem für alle Gastwirte aus dem Ausland, die glauben, man dürfe uns einheimischen Gourmets, die wir die kulturelle Vielfalt, das Neue und das Exotische schätzen, einfach jeden Dreck vorsetzen dürfe, nur weil es das so auch in ihrer Heimat gibt“, sagt Hubert Schrammel.

ACHTUNG - das ist ein Satireartikel, der im Gegenzug in China verboten wurde.

Foto: CC0 Public Domain

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